AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 20:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/50398b4d-f663-48d6-865c-6a95e4030423/

Rahmenvertrag für baumpflegerische Maßnahmen an Bäumen für die Landeshauptstadt Potsdam

Notice-ID: 50398b4d-f663-48d6-865c-6a95e4030423 · Procedure-ID: a4c49576-e280-4ba2-b477-444eab38e454

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, Potsdam
Veröffentlicht
15.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
77211000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Auftragsvolumen (Rahmen)
408.000 €
Rahmen-Maximum
785.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Bei der ausgeschriebenen Dienstleistung handelt es sich um baumpflegerische Maßnahme zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Raum der Potsdamer Innenstadt. Insbesondere - an öffentlich gewidmeten Straßen, - auf öffentlichen Grünflächen (z.B. Plätze, Parkflächen, an Gräben, Uferwege, waldartige Bestände), - 6 Naturdenkmäler (Einzelbäume, Baumgruppen) - dem Jüdischen Friedhof Potsdam Nicht Bestandteil sind dagegen die Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
31.03.2026
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
23.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).