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Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden Bous, Ensdorf und Schwalbach
Gemeinde Schwalbach · Schwalbach · Saarland · Kommunaler Auftraggeber
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenKommunale Wärmeplanung für die Gemeinden Bous, Ensdorf und Schwalbach🏆 TÜV Rheinland Consulting GmbH · Köln
- TÜV Rheinland Consulting GmbH · Köln
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 10 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: TÜV Rheinland Consulting GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die saarländischen Gemeinden Schwalbach, Ensdorf und Bous beabsichtigen, eine zukunftsorientierte und nachhaltige kommunale Wärmeplanung zu entwickeln. Ziel des Projektes ist es, eine strategische Grundlage für eine nachhaltige Wärmeversorgung zu schaffen, die sowohl ökologische als auch ökonomische Aspekte berücksichtigt. Im Zentrum steht dabei die Erarbeitung eines konkreten, lokal angepassten Maßnahmenkatalogs zur Umgestaltung der Wärmeversorgung unter Berücksichtigung vorhandener Potenziale und regionaler Besonderheiten. Die Gemeinde Schwalbach mit ihren Ortsteilen Schwalbach, Hülzweiler und Elm liegt im Landkreis Saarlouis und zählt rund 17.000 Einwohner. Ensdorf, ehemals ein bedeutender Standort des saarländischen Steinkohlebergbaus, befindet sich ebenfalls im Landkreis Saarlouis und hat etwa 6.500 Einwohner. Die Gemeinde Bous, mit rund 7.000 Einwohnern, ist geprägt durch ihre industrielle Tradition und ihre verkehrsgünstige Lage an der Saar. Alle drei Gemeinden stehen vor der Herausforderung, ihre Wärmeversorgung vertiefter zu betrachten und gleichzeitig die regionalen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Rechtliche Grundlage für das Vorhaben ist das im Jahr 2024 in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG). Es verpflichtet unter anderem Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bis spätestens Mitte 2028. Ziel des Gesetzes ist es, auf kommunaler Ebene die Voraussetzungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu schaffen. Die kommunale Wärmeplanung wird damit zu einem zentralen strategischen Instrument der lokalen Energie- und Klimaschutzpolitik. Mit dem gemeinsamen Projekt verfolgen Schwalbach, Ensdorf und Bous einen kooperativen Ansatz, um Synergieeffekte zu nutzen, regionale Energiepotenziale besser auszuschöpfen und eine koordinierte Planung über Gemeindegrenzen hinweg zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit soll nicht nur eine wi
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Problemfeld
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 40 Pkt.
Gesamthonorar inkl. Nebenkosten
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Projektplanung 30 Pkt.Qualität
Herangehensweise an die Aufgabenstellung
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Projektdurchführung 30 Pkt.Qualität
Personaleinsatzplan des Projektteams und Maßnahmen zur Terminsicherheit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer TÜV Rheinland Consulting GmbH2 Veröffentlichungen
- 06.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 07.10.2025 Auch in TED EU publiziert
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Basierend auf 298 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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