AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 16:57 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/507b4975-805d-478e-bc64-e5517c14e2fa/

Grundschule Borkheide - Interimslösung als mobile, modulare Containergebäude

Notice-ID: 507b4975-805d-478e-bc64-e5517c14e2fa · Procedure-ID: 01cb7c10-643a-42a5-9f5b-4354f4a4a2d7

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Borkheide vertreten durch das Amt Brück, Brück
Veröffentlicht
11.01.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44211100 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.525.180 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Mobile, modulare Containergebäude als Interimsschulgebäude für die Grundschule Borkheide: Planungsleistung, Herstellung, Lieferung und Aufbau. Die Planung und Realisierung umfasst ein eingeschossiges bis maximal zweigeschossiges Bauwerk für den Schulbetrieb unter Beachtung der planungsrechtlichen Vorgaben. Es sind sämtliche Planungs-, Bau- und Lieferleistungen zur Herstellung des Bauwerks zu erbringen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Container-/ Modulbauwerks muss bis zum 31.07.2024 erfolgen.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.12.2023
Ende
31.07.2024

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
18.12.2023
Angebotsspanne
2.077.740 – 2.614.192 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).