Drucker und Scanner
KI Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Drucker- und Scanner-Hardware sowie Zubehör zur IT-Arbeitsplatzausstattung.
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Kostenlos beobachten →Dataport schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drucker und Scanner Hardware und Zubehör zur IT-Arbeitsplatzausstattung aus. Gegenstand der Leistung ist eine Lieferleistung. Die Dienstleistung „Arbeitsplatzausstattung“ wird von einem Dataport-Dienstleister, dem sog. Mehrfach-Lieferanten-Integrator (MLI) erbracht. Es ist mit dem MLI ein Operation Level Agreement (OLA) zu schließen, welcher die Lieferung und Beschaffung der Hardware über den MLI beinhaltet.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch Dataport, um die eigenen und Kundenbedarfe zu decken.
Der bei Rahmenvereinbarungen bereits in der EU-Bekanntmachung anzugebende Höchstwert beträgt 150 % des bezuschlagten Auftragswerts. D.h. der Auftraggeber wird maximal bis zum Höchstwert von 150% der Gesamtangebotssumme Leistungen aus diesem Rahmenvertrag abrufen.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Drucker- und Scanner-Hardware sowie Zubehör für die IT-Arbeitsplatzausstattung.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die Leistungskriterien befinden sich in dem als Anlage "Entwurf Vergabeunterlagen Angebotsphase" gekennzeichneten ZIP-Ordner.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
[Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.2.1.3.)]
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt:
Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Bewerber erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrags in der eVergabe (unter Pos. 2.2.1.3), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätes-tens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaf-ten muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: [Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.2.1.2)]
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
[Angaben zur Qualitätssicherung (eVergabe Kriterium 2.2.2.3; Qualitätsmanagement/ Umweltmanagement/ IT-Sicherheit)]
[Auswertung der Angaben zum Qualitätsmanagement (eVergabe Kriterium 2.2.2.3.2); zum Umweltmanagement (eVergabe-Kriterium 2.2.2.3.3); zur IT-Sicherheit (eVergabe-Kriterium 2.2.2.3.1) oder Auswertung der Anlagen zur Qualitätssicherung (die Einreichung der Anlagen ist nur erforderlich, sofern kein Zertifikat vorliegt, aber allgemeine und dem Standard der Zertifikate vergleichbare Qualitätsmaßnahmen für alle Geschäftsablaufe implementiert sind. Die Maßnahmen sind in der Anlage zu beschreiben und mit dem Antrag einzureichen.]
In den eVergabe-Kriterien Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind die erforderlichen Angaben zu machen oder ggf. die Anlagen Qualitätsmanagement, Umweltmanagement oder IT-Sicherheit einzureichen. Die Angaben zur „Qualitätssicherung“ werden daraufhin überprüft, ob das Unternehmen über Folgendes verfügt:
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Angabe / die Anlage von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement/ das Umweltmanagement/ die IT-Sicherheit erforderlich ist, ausführen wird.
Sollte das geforderte Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Es ist mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurde, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Die Referenz muss folgende Mindestanforderungen enthalten:
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
Hinweis zum erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekt: Maßgeblich ist das Ende der Teilnahmefrist. Sollten sich die Fristen verschieben, gilt immer das Ende der tatsächlichen Teilnahmefrist und die oben genannten Stichtage verschieben sich entsprechend.
Hinweis: Es ist nicht notwendig, dass der Bieter die o.g. Mindestanforderungen in einer Referenz erfüllt. Es ist ebenfalls möglich, die o.g. Mindestanforderungen separat in unterschiedlichen Referenzen zu erbringen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum im Falle von Rügen, diese über den Bieterassistenten zu senden. Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431 988-4542 Fax: +49 431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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