AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.07.2026 20:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/50953da8-70df-48de-adb4-be1df62fe744/

Umbau "Zentrum für Gesundheit" Ettenheim - MVZ/AOP (ETT2021-002), (KG430) Raumlufttechnische Anlagen

Notice-ID: 50953da8-70df-48de-adb4-be1df62fe744 · Procedure-ID: 480a6039-c5dd-4b34-b004-4e76db51c1a6

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Stammdaten

Auftraggeber
Ortenau Klinikum gKAöR, Offenburg
Veröffentlicht
10.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331210 — Bauleistungen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
561.282 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Art und Umfang der Ausschreibung: 2 neue Lüftungsanlagen für OP-Bereiche 1.600m³/h einschließlich Luftaufbereitungsanlage 1.900m³/h einschließlich Wärmerückgewinnung 1 dezentrale Lüftungsanlage Eingriffsraum 1.600m³/h Neue Kältemaschine ca. 76 kW ca. 10 Stk. Umluftkühler Kaltwasser ca. 180 m² neue Lüftungskanäle einschließlich Formstücke ca. 340 m Wickelfalzrohre ca. 28 Brandschutzklappen ca. 71 Volumenstromregler Teilweise Austausch des bestehenden Kanalnetzes Reinigung und Desinfektion des Bestandnetzes

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2025
Ende
30.09.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Lüftung-Klima BRAK GmbH
Vertragsabschluss
08.07.2025
Zuschlagsentscheidung
27.06.2025
Angebotsspanne
561.282 – 561.282 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).