AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in der Kernstadt und den Ortsteilen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Hansestadt Stendal, Abt. Recht und Zentrale Vergabestelle, Hansestadt Stendal
- Veröffentlicht
- 03.03.2025
- Frist (Submission)
- 24.04.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Unterhalts-, Grund-, Glas- und Rahmenreinigung in städtischen Objekten im Gebiet der Hansestadt Stendal einschließlich Ortsteilen für den Zeitraum 05.08.2025 bis 04.08.2027 (2 Jahre)
Lose
4 Lose (max. 2 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt und Ortsteile
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal und Ortsteile
Los 2 — Unterhalts- und Grundreinigung Kernstadt
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal
Los 3 — Grundreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung Ortsteile
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal und Ortsteile
Los 4 — Glas- und Rahmenreinigung Kernstadt und Ortsteile
- Erfüllungsort
- Hansestadt Stendal und Ortsteile
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 05.08.2025
- Ende
- 04.08.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 67 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.04.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).