AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pflanzarbeiten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Friedberg, Friedberg
- Veröffentlicht
- 04.03.2026
- Frist (Submission)
- 13.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45112700 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Nach dem Abschluss der Maßnahmen am Gebäude der Grundschule Friedberg Süd sowie der Fertigstellung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten am Projekt fehlen abschließend noch die Bepflanzungen.Diese Arbeiten werden folgend ausgeschrieben. Sie umfassen die Lieferung und das Einpflanzen von Großbäumen, Sträuchern und Stauden.Die Pflanzarbeiten finden um das gesamte Schulgebäude statt. Da zum Zeitpunkt der Pflanzarbeiten die neuen Oberflächen der Außenanlagen bereits fertiggestellt sind, sind Schutzmaßnahmen bei den Pflanzarbeiten auszuführen. Teile der Staudenbeete sind als Hochbeete konzipiert. In diesen Bereichen muss von Handarbeit ausgegangen werden. Schweres Gerät oder Minibagger können nicht verwendet werden.In einem ersten Schritt werden die Baum- und Pflanzquartiere ausgehoben. Das Aushubmaterial ist auf den übrigen Pflanzflächen zu verteilen und einzuarbeiten. In den Gruben wir neues, für Pflanzzwecke geeignetes Substrat eingebracht. Die Quartiere sind durch Pfähle zu markieren. Gleiches gilt für die Strauchquartiere. Nach dem Herstellen der Pflanzquartiere werden die Großbäume gesetzt. Im Anschluss daran die Sträucher. Das Setzen der Stauden bildet den Abschluss der Pflanzarbeiten. Mit Rindenmulch werden die gesamten Beete final abgedeckt.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 04.05.2026
- Ende
- 20.05.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.04.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.