AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Planungsleistungen zu dem Ersatzneubau der Turnhalle der Grundschule in Saalfeld/Saale, Dittrichshütte
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Saalfeld/Saale, Saalfeld/Saale
- Veröffentlicht
- 13.03.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Zuschlagswert
- 315.831 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Es ist geplant, im Saalfelder Ortsteil Dittrichshütte einen Turnhallen-Ersatzbau zu errichten. Das Bestandsgebäude ist nicht wirtschaftlich sanierbar, sodass hier die Wahl auf einen Neubau gefallen ist. Im Baugebiet wurde in den 1950er Jahren durch die WDAG Wismut konzentriert und intensiv Bergbau betrieben. Unter dem Gelände der Sportanlage befinden sich Solen in unterschiedlichen Tiefen. Der Bergbau Wismut bezog sich auf die Gewinnung von uranhaltigen Materialien. In der Nähe des Standortes der Turnhalle befanden sich Halden, die später breitgeschoben wurden. Somit besteht eine hohe Möglichkeit, dass hier radioaktives konterminiertes Material vorzufinden ist. Des Weiteren kann es zu erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden kommen, worauf beim Bau geachtet werden muss. Errichtet werden soll ein Neubau der Turnhalle als Einfeldhalle in Holzbauweise nach KfW 40 mit Geräteraum, Umkleideräumen, Sanitärräumen, Vereinsraum und Technikraum zur Nutzung als Schulsporthalle am Vormittag und zur Nutzung durch den Vereinssport am Nachmittag und Abend sowie und am Wochenende. Die bestehende Turnhalle soll abgebrochen, werden und die Abbruchflächen renaturiert werden.
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 12.08.2024
- Ende
- 30.10.2026
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- VITAMINOFFICE ARCHITEKTEN
- Vertragsabschluss
- 14.10.2024
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.