AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYFVX/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 14:08 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/50d9d546-d7bd-4bd4-a5d0-dd0aa10c7fbe/

25E0319 (LBB NL KO) Schloß Koblenz - Gesamtsanierung der KFSKO

Notice-ID: 50d9d546-d7bd-4bd4-a5d0-dd0aa10c7fbe · Procedure-ID: 100dc4bd-be25-4eb8-80f4-ea38416a66dd

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Stammdaten

Auftraggeber
LBB Niederlassung Koblenz, Koblenz
Veröffentlicht
14.05.2025
Frist (Submission)
17.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45422000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es handelt sich um Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl des Südzirkels des Schloss Koblenz. Dabei soll auch der vorhandene Naturschiefer, sowie die Dachabdichtung zurückgebaut werden. Die Schalung wird komplett erneuert und die Knotenpunkte der Binderkonstruktion werden nach statischen Vorgaben ertüchtigt. Die Zimmermannarbeiten teilen sich auf in 2 Bauabschnitte: Im ersten Abschnitt ist die Herstellung von Einbringöffnungen in Form von Gauben in allen 3 Gebäudeteilen (Nord-, Südzirkel und Hauptgebäude) gefordert. Im zweiten Bauabschnitt folgen die eigentlichen Zimmermannarbeiten: Statische Ertüchtigung, Rückbau und Schalungsarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2025
Ende
15.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).