AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/50e21e50-c3cb-403a-b2e4-c046ad8f36eb) · Abgerufen am 02.08.2026 20:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/50e21e50-c3cb-403a-b2e4-c046ad8f36eb/

Lieferung von Papier für die Justizbehörden in München und Augsburg

Notice-ID: 50e21e50-c3cb-403a-b2e4-c046ad8f36eb · Procedure-ID: 4003804c-0494-418e-aacf-7d5c0bfd38e6

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München, München
Veröffentlicht
03.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30197630 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der jährliche Bedarf an Papier (DIN A3 und DIN A4) der Justizbehörden in München und Augsburg betrug in der Vergangenheit ca. 50 Mio. Blatt. Auf der Grundlage dieses Rahmenvertrags sollen künftig das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Sitz in München und Augsburg berechtigt sein, Papier zu den Konditionen dieses Vertrages abzurufen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
OVOL Papier Deutschland GmbH
Vertragsabschluss
01.12.2025
Zuschlagsentscheidung
20.11.2025
Angebotsspanne
0 – 0 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).