AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-194832bb92b-49efba090c82d1b3) · Abgerufen am 07.09.2026 19:03 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/50eec8eb-223a-4f80-b4e7-73334444993d/

Neubau EÜ Benzengrundweg, Rampenbauwerk West & Stützwände West (VE3304) im PfA Süd 1 für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)

Notice-ID: 50eec8eb-223a-4f80-b4e7-73334444993d · Procedure-ID: 36999c4e-c143-4815-9dbc-f4f01b68818b

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Stammdaten

Auftraggeber
RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
20.01.2025
Frist (Submission)
20.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45221112 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind Bauleistungen für eine Eisenbahnüberführung, eines Trogbauwerkes und von Stützwänden. Das Bauwerk Benzengrundweg überführt die Neubaustrecke RTW parallel zu den Gleisanlagen der DB AG über den Benzengrundweg. Die Strecke ist im Bereich des Bauwerks eingleisig. Bestandteil dieser Vergabeeinheit ist der Abschnitt West des Kreuzungsbauwerks Stadion, bestehend aus den Neubauten Rampenbauwerk West sowie Stützwände West (Trogbauwerk und Stützwände in Ortbeton) und der EÜ Benzengrundweg im Planfeststellungsabschnitt (PfA) Süd1 der RTW.

Vertragslaufzeit

Beginn
10.03.2025
Ende
06.11.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).