Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Ein Termin für eine Ortsbesichtigung kann auf Verlangen vereinbart werden. Die Anfrage für eine Ortsbesichtigung ist über die e-Vergabe-Plattform zu stellen. Dabei sind die Kontaktdaten des Teilnehmenden zu benennen. Für die Wahrnehmung einer Ortsbesichtigung werden keine Kosten erstattet.