AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYGYC6K/documents) · Abgerufen am 03.11.2026 15:18 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/51061e91-e091-45d7-834b-bbebc6540fd1/

Beschaffung eines Gerätewagen Gefahrgut nach DIN 14555-12

Notice-ID: 51061e91-e091-45d7-834b-bbebc6540fd1 · Procedure-ID: 272f840a-e3c3-43f0-9b31-665c3d9b08c5

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur
Veröffentlicht
28.10.2026
Frist (Submission)
23.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt Los 1 - Fahrgestell Los 2 - Aufbau Los 3 - Beladung Der Gerätewagen Gefahrgut ist gemäß DIN 14555-12 auszuführen. — Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt Los 1 - Fahrgestell Los 2 - Aufbau Los 3 - Beladung Der Gerätewagen Gefahrgut ist gemäß DIN 14555-12 auszuführen. — Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt Los 1 - Fahrgestell Los 2 - Aufbau Los 3 - Beladung Der Gerätewagen Gefahrgut ist gemäß DIN 14555-12 auszuführen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).