Vergeben Bauwesen & Infrastruktur
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle 5 Lose

Landkreis Gifhorn - Neubau des Informationshauses Drömling in der Gemarkung Rühen

Landkreis Gifhorn · Gifhorn · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 5 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Objektplanung Gebäude und Innenräume
    🏆 SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB · Haldensleben
  • Los 2 Vergeben
    Fachplanung Tragwerksplanung
    🏆 EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH · Braunschweig
  • Los 3 Vergeben
    Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
    🏆 WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH · Sarstedt
  • Los 4 Vergeben
    Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
    🏆 Elektroplanung Will GmbH · Hilders-Eckweisbach
  • Los 5 Vergeben
    Objektplanung Freianlagen
    🏆 Hammerich Landschaftsarchitektur · Neustadt
Auftragnehmer (5)
  • EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH · Braunschweig
  • Elektroplanung Will GmbH · Hilders-Eckweisbach
  • Hammerich Landschaftsarchitektur · Neustadt
  • SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB · Haldensleben
  • WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH · Sarstedt
Zuschlagswert 334.891 €
Eingegangene Angebote 5
Zuschlagsdatum 31.08.2026

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Neubau eines Informationshauses "Drömlinghaus Rühen" mit Außenanlagen in Gifhorn.
  • Das Projekt beinhaltet den Bau eines Gebäudes mit Foyer, Ausstellungsbereich, Büros und Sanitärräumen sowie Pavillons, Aussichtsturm und Fahrradständer.
  • Geschätzte Kosten für Neubau und Außenanlagen: ca. 2,22 Mio. EUR.
  • Fertigstellung ist bis 2028 geplant.
  • Es handelt sich um ein nichtoffenes Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Das länderübergreifende UNESCO Biosphärenreservat Drömling wurde im Juni 2023 mit einer Gesamtfläche von 45.370 ha von der UNESCO anerkannt und erstreckt sich zu rd. 1/4 auf Niedersächsischem Gebiet und zu 3/4 auf Sachsen-Anhaltinischem Gebiet. Aufbauend auf das Naturschutzgroßprojekt "Niedersächsischer Drömling" (2002-2012) und im Hinblick auf das länderübergreifende UNESCO-Biosphärenreservat soll zur Förderung und Verfestigung der Akzeptanz von Erhaltungs-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen von Lebensräumen sowie entsprechenden Arten ein Informations- und Anlaufpunkt für Besucher und Bevölkerung geschaffen werden. Die Gebietskörperschaften im Niedersächsischen Drömling, der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg unter der Federführung des Landkreises Gifhorn sowie das Land Niedersachsen - als ehemaliger Projektträger des GR-Projektes - sind sich gemeinsam mit der Biosphärenreservatsverwaltung einig, dass der Aufbau eines Informationshauses am Standort Rühen auf dem Gelände der ehemaligen Zollstation am Mittellandkanal von herausragender Bedeutung für die weitere naturschutzfachliche und regionale Entwicklung im Drömling ist. Der Standort Rühen für das geplante Informationshaus ist als äußerst ideal zu bezeich-nen. Er liegt mitten im Natura 2000 Gebiet direkt am Mittellandkanal und damit erreichbar für den zunehmend beliebten Wassertourismus. Die direkte Lage an der Bundesstraße B244 mit Parkmöglichkeiten bietet eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung. Durch die entlang des Mittelandkanals begleitenden Radwege sowie des nahen Allerradweges ist das Informationshaus von den Städten wie Braunschweig, Wolfsburg, Calvörde und Magdeburg mit dem Fahrrad zu erreichen und im Rahmen des Fahrradtourismus ein attraktives Ziel. Zur Verwirklichung wurde 2020-2022 gemeinsam mit allen regionalen Akteuren eine konzeptionelle Planung, im Rahmen der EU-Förderrichtlinie Landschaftswerte zum Aufbau eines Informationshauses zur Besucherlenkung im FFH- und EU-V

Vollständige Beschreibung (4.098 Zeichen)

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Objektplanung Gebäude und Innenräume
  • Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %
    Qualität

    Nur für Los 1: Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Einbindung in die Landschaft und multifunktionale Nutzung des Gebäudes und erste Ideen zum Aussichtsturm 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens, insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit der Ideenskizze innerhalb des Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Honorarangebot 30 %
    Preis

    Nur für Los 1: Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Objektplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - für den Brandschutz: Nutzungsbeiwert, Projekt-Schwierigkeitsbeiwert und Teilflächen-Schwierigkeitsbeiwert - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 %
    Qualität

    Nur für Los 1: Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Qualität des Projektteams 10 %
    Qualität

    Nur für Los 1: Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Los 2 · Fachplanung Tragwerksplanung
  • Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %
    Qualität

    Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf einen Holzbau 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar

  • Honorarangebot 40 %
    Preis

    Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Tragwerksplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Qualität des Projektteams 20 %
    Qualität

    Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 10 % Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Los 3 · Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
  • Projekteinschtäzung und Herangehensweise 40 %
    Qualität

    Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf die Erreichung/Einhaltung des geplanten KfW-40-Standards 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Honorarangebot 30 %
    Preis

    Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung HLS auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 %
    Qualität

    Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Qualität des Projektteams 10 %
    Qualität

    Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft =1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Los 4 · Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
  • Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %
    Qualität

    Darstellung von fachplanerischen Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung des Bauvorhabens, insbesondere in Bezug auf eine PV-Anlage mit Glas-zu-Glas-Elementen im Außenbereich 30 % (Kurze) Analyse des vorliegenden Kostenrahmens 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Honorarangebot 30 %
    Preis

    Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Technische Ausrüstung ELT auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Bepreisung besondere Leistungen - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 4 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungssumme übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine 20 %
    Qualität

    Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Bürointerne Maßnahmen zur Einhaltung der Qualitäts-, Kosten- und Terminvorgaben des Auftraggebers 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Qualität des Projektteams 10 %
    Qualität

    Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 5 % Darstellung der Koordination, der Verfügbarkeit und der örtlichen Präsenz des Projektteams 5 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 bis 3 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 bis 3 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Los 5 · Objektplanung Freianlagen
  • Projekteinschätzung und Herangehensweise 40 %
    Qualität

    Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderen Projektbeteiligten 10 % Darstellung von planerischen Grundsatzüberlegungen zur Gestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Langlebigkeit der Elemente im Außenbereich 30 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Honorarangebot 40 %
    Preis

    Mit dem Angebot ist ein Honorarangebot für die Freianlagenplanung auf Grundlage des beigefügten Honorarpreisblatts abzugeben. In dem Honorarpreisblatt sind die gemäß den Regelungen des Vertrags auf Grundlage des vorliegenden Kostenrahmens ermittelten anrechenbaren Kosten bereits vorgegeben. Durch den Bieter sind in das Formblatt folgende Angaben einzutragen: - Honorarzone - Honorarsatz - Grundhonorar (100 %) - Nebenkostenpauschale - ggf. Bewertung der Leistungsphasen - Zuschlag oder Abschlag auf das ermittelte Honorar - Stundensätze Durch einen entsprechenden Zuschlag oder Abschlag auf das vorgegebene Honorar kann eine Anpassung des Honorars vorgenommen werden. Das Kriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Das angebotene Honorar bildet die Wertungssumme: - 5 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme - 0 Punkte erhält ein Angebot, welches das 2-fache der niedrigsten Wertungs-summe übersteigt. - Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Wertungssummen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

  • Qualität des Projektteams 20 %
    Qualität

    Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit fachlichen Aufgaben und besonderen Kenntnissen mit Projektorganigramm 10 % Darstellung der Koordination und der Verfügbarkeit des Projektteams 10 % (Die Darstellung hat in einem präsentierfähigen Dateiformat, vorzugsweise Power-Point und pdf-Datei zu erfolgen.) Für die Kriterien 1 und 2 bzw. deren Unterkriterien erfolgt eine Bewertung auf einer Punkteskala von 1 bis 5 Punkte. - sehr gut = 5 Punkte - gut = 4 Punkte - befriedigend = 3 Punkte - ausreichend = 2 Punkte - mangelhaft = 1 Punkt Die Bewertung der Angebote erfolgt durch ein mehrköpfiges Gremium bestehend aus Mitarbeitern des Landkreises Gifhorn und Vertreter(n) der Nutzer (Biosphärenreservatsverwaltung). Das Angebot muss im Rahmen der Bewertung der Kriterien 1 und 2 mindestens 100 Punkte erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Bei jedem Wertungskriterium wird die gegebene Punktezahl mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert. Die einzelnen Punkte werden addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl. Es sind somit maximal 500 Punkte erreichbar.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote pro Los

Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.

Los 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 134.809 €
Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 48.000 €
Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 50.253 €
Los 4 Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 42.382 €
Los 5 Objektplanung Freianlagen
— Bieter in dieser Aufstellung nicht ausgewiesen — 59.447 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU

    Auftrag wurde zugeschlagen · 140 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (5) EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH · Elektroplanung Will GmbH · Hammerich Landschaftsarchitektur · SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB · WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH
    Zuschlagswert 334.891 €

    1 Veröffentlichung

    • 08.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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334.891 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 916-25
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Landkreis Gifhorn
Standort Gifhorn, Niedersachsen
Veröffentlicht 08.09.2026
CPV-Codes (4) 71000000 · Architektur und Ingenieurwesen
71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
71250000 · Architektur und Ingenieurwesen
71300000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Angebote 5
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 4,0)
Lose 5
Erfüllungsort Gifhorn
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (5)
EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH · Braunschweig Elektroplanung Will GmbH · Hilders-Eckweisbach Hammerich Landschaftsarchitektur · Neustadt +2 weitere

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Auftragnehmer (5) (?)
  • EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH
  • Elektroplanung Will GmbH
  • Hammerich Landschaftsarchitektur
  • SEIDL HEINECKE ARCHITEKTEN PartG mbB
  • WIEDEMANN Planung und Beratung GmbH
Vertrag 31.08.2026

Ø Bieter in der Branche 4.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 269.114 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 107.999 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 41%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

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Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche: