AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Lieferung von zwei Rettungswagen nach DIN EN 1789
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Düren - Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst, Düren
- Veröffentlicht
- 11.10.2026
- Frist (Submission)
- 16.12.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34114110 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätzter Wert
- 520.000 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Anzubieten sind Rettungswagen nach DIN EN 1789 in aktueller Fassung. Die in der technischen Leistungsbeschreibung geforderten Einzel- und Detailleistungen sind zu erfüllen. Genaue Beschreibungen sind dem Angebot beizufügen. Ein Angebot für einzelne Lose kann erfolgen. Aus den vorgegebenen Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden. Für die Angebotsabgabe ist die hier vorliegende Vorlage zu nutzen (nach § 29 VgV). Die Teilnehmer des Wettbewerbs haben die Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen zu überprüfen und ggf. fehlende, zur Angebotsabgabe notwendige Seiten nachzufordern.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Basisfahrgestell
- Geschätzter Wert
- 140.000 €
Los 2 — Auf- und Ausbau zum Rettungswagen Typ C
- Geschätzter Wert
- 320.000 €
Los 3 — Medizinisch-technische Beladung/ Einsatztaktische Beladung
- Geschätzter Wert
- 50.000 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 33 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.12.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Kreis Düren, Der Landrat, Düren
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.