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Errichtung des InnovationSPIN (Gebäude): Metallbauarbeiten Atriumtreppe - Nachtrag 2
InnovationSPIN Lemgo GmbH · Lemgo · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Der Kreis Lippe – Bildung, die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe und die Technische Hochschule OWL beabsichtigen gemeinsam ein Gebäude, das InnovationSPIN, zu errichten. Dazu wurde die Projektgesellschaft InnovationSPIN Lemgo GmbH gegründet. Die InnovationSPIN Lemgo GmbH fungiert als Bauherr und Auftraggeber für den Zeitraum der Realisierung des Projektes. Für den Neubau ist der Bau von 3 Stück Stahltreppen (EG – 1.OG, 1.OG – 2.OG und 2.OG – 3.OG) mit Blechstufen und Zwischenpodesten sowie verzinktem Stahlblechgeländer beauftragt worden. Der Auftrag wurde zwischenzeitlich wegen erheblicher unvorhersehbarer Materialkostensteigerungen hinschtlich der vereinbarten Preise angepasst (Kennung/Fassung der Auftragsänderungs-Bekanntmachung: dca83cb7-bea2-4909-8d54-43b0f8ff7858 -01). Mit dieser Bekanntmachung wird über die Änderung weiterer Details der Ausführung berichtet: 1) zusätzlichen Profile zur Aussteifung der Treppenläufe, 2) Kastenprofile werden nun aus einzelnen Stahlprofilen hergestellt werden, 3) die Stahlprofile werden zur Verankerung der Estriche in den Stufen eingeschweißt, 4) eine Beschichtung ist hinzugekommen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Die Ausschreibung betrifft Metallbauarbeiten für ein Atrium im Rahmen des Neubaus des InnovationSPIN Gebäudes in Lemgo.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige soziale Kriterien
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
1) Etwaige Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. 5) Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (gemäß § 135 Abs. 3 S. 2 GWB, soweit wie hier die Auftragsvergabe bekannt gemacht wird.)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Bestehender Vertrag modifiziert
2 Veröffentlichungen
- 18.12.2023 Original-Veröffentlichung
- 15.12.2023 1) Zum Zeitpunkt der Ausschreibung konnten einzelne Details hinsichtlich der konstruktiven Aussteifung nicht final geklärt werden. Erst im Zuge der Werkstattplanung ergaben sich die zusätzlichen Profile zur Aussteifung der Treppenläufe. 2) Im Zuge der Ausschreibung wurde angenommen, dass sich der Biegeradius für Kastenprofile realisieren lässt. Dies ist jedoch technisch nicht möglich, so dass die Profile aus einzelnen Stahlprofilen hergestellt werden müssen. 3) Das Einschweißen der Stahlprofile zur Verankerung der Estriche in den Stufen ist technisch notwendig. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung wurde davon ausgegangen, dass es ausreichend ist, den Estrich nur mit Epoxidharz zu verkleben. 4) Die Notwendigkeit einer Beschichtung aus optischen Gründen ergab sich erst im Zuge der Planung für die Lichtelemente. Ein Wechsel des Auftragnehmers kam nicht in Betracht, dies hätte zu Teilkündigen des geschlossenen Vertrages geführt, da hier letztlich nur eine andere technische Lösung (die in der Umgestaltung notwendig war) als ursprünglich vereinbart umgesetzt wurde. Bzgl. der zusätzlichen Beschichtung hätte ein Wechsel zu erheblichen Schwierigkeiten im Zeitablauf und der Koordination der Gewerke geführt. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.486 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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