AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Konservatorische Reinigung, Verpackung und Entsäuerung im Blockverfahren, Staatsarchiv Bamberg
Stammdaten
- Auftraggeber
- Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München
- Veröffentlicht
- 20.04.2026
- Frist (Submission)
- 26.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 92512000 — Freizeit und Kultur
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Transportarbeiten: -Die Archivalien lagern derzeit im Staatsarchiv Coburg, sollen zukünftig aber im Staatsarchiv Bamberg verwahrt werden. -Die Transporte erfolgen in mehreren Tranchen. Konservatorische Bearbeitung vor der Entsäuerung: Die Archivalien werden in Stülpdeckelkartons abgeholt, anschließend erfolgen durch den Auftragnehmer folgende Arbeiten: -Oberflächliche Reinigung und Enteisen, -Umlegen in säurefreie Jurismappen, Beschriftung, -Neuverpackung in Stülpdeckelkartons, Anbringen von Klebeetiketten. Massenentsäuerung mittels Blockentsäuerungsverfahren -Dem Angebot ist eine Verfahrensbeschreibung beizulegen. -Für Qualität und Nachhaltigkeit der Entsäuerung wird DIN 32701 zugrunde gelegt. Zeitplan für die Leistungserbringung, Teillieferungen -Abholung nach Absprache in Tranchen. -Um die Benutzbarkeit des Bestandes möglichst zu erhalten, soll die Außer-Haus-Zeit für jede Bearbeitungstranche 6 Monate nicht überschreiten. Es ist möglich und wird empfohlen, den Bestand vor Abgabe eines Angebots vor Ort in Augenschein zu nehmen. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.06.2026
- Ende
- 31.12.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 48 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.05.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.