AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNB5L38/documents) · Abgerufen am 13.10.2026 11:48 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/513d9c0f-ec64-4202-bb0a-02c6fee2a3d3/

Ausschr. TNW RV NM WebsiteKommunikationsleistungen

Notice-ID: 513d9c0f-ec64-4202-bb0a-02c6fee2a3d3 · Procedure-ID: c793c848-4279-4ca1-89e1-41ea6c41eed4

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Stammdaten

Auftraggeber
NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Stuttgart
Veröffentlicht
27.03.2025
Frist (Submission)
30.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

2.1 Ausgeschriebene Leistung Die NVBW beabsichtigt, verschiedene Dienstleister mit der Konzeption, Umsetzung und Betreuung von Kommunikations- und Medienformate, Los 1 Webseite, Los 2 Allgemeine Kommunikation, zu beauftragen. Ziel ist es, die Arbeit des Auftraggebers im Rahmen der Verkehrswende kommunikativ zu begleiten und relevante Zielgruppen über geeignete Kanäle anzusprechen. Dafür kommen verschiedene Kommunikations- und Medienformate in Frage. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus Kap. 6 ff. / Teil B.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
15.07.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).