AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rückbau (Abbruch) von Gebäuden und Bauwerken Leunastraße/Paulistraße/usw. (VE8218) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Stammdaten
- Auftraggeber
- RTW Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
- Veröffentlicht
- 15.08.2026
- Frist (Submission)
- 14.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45111100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt. Der Planfeststellungsbeschluss zum Planfeststellungsabschnitt Mitte liegt vor und liegt den Vergabeunterlagen bei. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: Rückbau von Gebäuden und Bauwerken in Leunastraße, Paulistraße, Däumling, Karl-Blum-Allee, Liederbachstraße, Sossenheimer Weg und Biegwald in Frankfurt Höchst. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 11.11.2026
- Ende
- 27.07.2027
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 14.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.