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Halle Eichenberg - 740 m Netz Sangerhausen & Lutherstadt Eisleben Bahnhof – Bauleistung
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Die Projekte 740m Netz Bf Sangerhausen und Komplexumbau Lutherstadt Eisleben beinhalten neben der Herstellung eines 740m langen Überholgleises im Bf Sangerhausen vorrangig die Herstellung von elektronischen Stellwerken als Grundlage für die Regionale Korridorsanierung (RKS) des Streckenabschnittes Halle-Eichenberg der Strecke 6343.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Bauleistungen im Bereich Eisenbahnbau, insbesondere die Herstellung eines Überholgleises und elektronischer Stellwerke für die DB InfraGO AG.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
36 Veröffentlichungen
- 07.07.2026 Original-Veröffentlichung
- 06.07.2026 MKA 66 USG 037 Die Mehrleistungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits begonnenen und teilweise ausgeführten Gründungsarbeiten an den Aufsetzmasten. Der Auftragnehmer verfügt über die erforderlichen Gerätschaften, das spezialisierte Personal sowie die notwendige baulogistische Einbindung in den laufenden Bauablauf. Eine Herauslösung der Leistungen und Beauftragung eines anderen Auftragnehmers würde zu erheblichen Schnittstellenrisiken führen und die fachgerechte Fortführung der begonnenen Gründungsarbeiten gefährden.
- 17.06.2026 149_Ein Wechsel des Auftragnehmers wird durch technische Gründe und erhebliche Unannehmlichkeiten verhindert, da die auszuführenden Leistungen unmittelbar auf der bestehenden Planung, den bereits durchgeführten Abstimmungen sowie den projektspezifischen technischen Randbedingungen aufbauen. Der derzeitige Auftragnehmer verfügt über vertiefte Kenntnisse der vorhandenen Systemstrukturen, Schnittstellen, Abstimmungsergebnisse mit dem AIM sowie der laufenden Planprüfverfahren. Ein Auftragnehmerwechsel würde einen erheblichen Einarbeitungs und Koordinationsaufwand, zusätzliche Schnittstellenrisiken sowie Terminverzögerungen verursachen und damit die fach- und fristgerechte Umsetzung der Leistungen gefährden.
- 17.06.2026 Die Änderung wird durch ein im Zuge der Bauausführung aufgefundenes, bislang unbekanntes Bestandsbauwerk im Bereich Gleis 4 (ca. km 37,4) erforderlich, das weder in den Bestandsunterlagen noch in den Baugrundgutachten enthalten war und auch örtlich nicht erkennbar war. Es handelt sich somit um für den Auftraggeber nicht vorhersehbare Umstände, durch die zusätzliche Leistungen zur Beseitigung des Bauhindernisses und zur Fortführung der Bauausführung erforderlich werden.
- 17.06.2026 166_Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und organisatorischen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Nachstopfarbeiten stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit den bereits vom bestehenden Auftragnehmer ausgeführten Oberbauleistungen, namentlich dem gleichzeitigen Nachstopfen weiterer Querungen. Die Ausführung innerhalb eng begrenzter Zugpausen der Nachtschicht lässt keinen zusätzlichen Koordinations oder Ubergabeaufwand zu, sodass ein Auftragnehmerwechsel mit erheblichen technischen Risiken und betrieblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre.
- 05.06.2026 25 Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU) Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
- 26.05.2026 017 Für den IBN-Zustand ESTW-A Lutherstadt Eisleben 2026 werden vier ortsbediente Baugleissperren (BGs 801, BGs 802, BGs 811, BGs 812) mit umgekehrter Folgeabhängigkeit und Gleissperrsignal erforderlich. Die Baugleissperren sollen mit dem Endzustand wieder entfallen. Die Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Um die terminliche Situation des Baufortschrittes, sowie die direkt damit in Zusammenhang stehenden Leistungen des AN zu berücksichtigen, ist die Durchführung der Leistungen durch den AN sinnvoll. 18 Zur Herstellung der regelkonformen Befahrbarkeit und zur Vorbereitung der Montage der ESTW-Weichenantriebe für das ESTW-A Lutherstadt Eisleben sind (Weichenschlosser-)Arbeiten an den Weichen erforderlich. Die Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Um die terminliche Situation des Baufortschrittes, sowie die direkt damit in Zusammenhang stehenden Leistungen des AN zu berücksichtigen, ist die Durchführung der Leistungen durch den AN sinnvoll. 21 Für den IBN-Zustand ESTW-A Lutherstadt Eisleben 2026 Die Leistungen stehen in engem Zusammenhang mit der hauptvertraglich beauftragten Leistung. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zu einem erheblichen Mehraufwand aufgrund der Notwendigkeit der Einarbeitung bedeuten. Der AN kann eine zeitnahe Ausführung der Leistungen gewähren. Die Ausführung der baulichen Leistungen ist aufgrund der räumlichen Abhängigkeiten nicht voneinander trennbar.
- 20.05.2026 017 Für den IBN-Zustand ESTW-A Lutherstadt Eisleben 2026 werden vier ortsbediente Baugleissperren (BGs 801, BGs 802, BGs 811, BGs 812) mit umgekehrter Folgeabhängigkeit und Gleissperrsignal erforderlich. Die Baugleissperren sollen mit dem Endzustand wieder entfallen. Die Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Um die terminliche Situation des Baufortschrittes, sowie die direkt damit in Zusammenhang stehenden Leistungen des AN zu berücksichtigen, ist die Durchführung der Leistungen durch den AN sinnvoll.
- 12.05.2026 156:Die zusätzlichen Leistungen stehen in unmittelbarem technischem und zeitlichem Zusammenhang mit der bereits beauftragten Hauptleistung des AN. Der bestehende AN verfügt über die erforderlichen Anlagenkenntnisse sowie die technische Gesamtverantwortung für die betroffenen Systeme. Ein Auftragnehmerwechsel würde eine Auftrennung in der Leistungsausführung verursachen und zusätzliche technische Schnittstellen schaffen. Dies wäre mit erhöhtem Koordinations-, Abstimmungs- und Prüfaufwand verbunden und führt zu erheblichen organisatorischen Unannehmlichkeiten sowie Risiken für einen ordnungsgemäßen Bau- und Betriebsablauf.// 151:Der Auftragnehmer war vertraglich mit der Ausführung der Hauptleistungen zur Herstellung des Hauptsammlers beauftragt. Die zusätzlich erforderlichen Rückbauarbeiten standen in direktem räumlichen, zeitlichen und technischen Zusammenhang mit diesen Hauptleistungen und waren unmittelbar in den laufenden Bauablauf eingebunden. Ein Wechsel hätte zusätzliche Schnittstellen, erhöhte Koordinationsaufwände sowie Anpassungen im Bauablauf erforderlich gemacht und wäre mit organisatorischen und logistischen Unannehmlichkeiten verbunden gewesen, die den Bauablauf hätten beeinträchtigen können.// 140:Die zusätzlich erforderliche Leistung steht in einem unmittelbaren technischen Zusammenhang mit den bereits hauptvertraglich beauftragten Leistungen und ist Bestandteil eines zusammenhängenden Ausführungsablaufs. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine Vielzahl neuer technischer und organisatorischer Schnittstellen erzeugen, deren Abgrenzung und Koordination mit erheblichem Aufwand und Risiken verbunden wäre.// 142:Die zusätzlichen Leistungen zur Abdichtung ergeben sich aus der Fortschreibung der Ril 804.6101 und sind technisch eng mit den bereits hauptvertraglich beauftragten Leistungen verbunden. Sie betreffen den Schichtenaufbau der Abdichtung und greifen in die bestehenden Ausführungsdetails der Bauwerke ein. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu neuer technischer und organisatorischer Schnittstellen führen, deren Abgrenzung und Koordination mit erheblichem Aufwand verbunden wäre. Die daraus resultierenden Schnittstellen und Koordinationsprobleme sowie die erschwerte Leistungs- und Verantwortungsabgrenzung stellen erhebliche Unannehmlichkeiten dar und machen einen Auftragnehmerwechsel nicht ratsam.//
- 11.05.2026 012:Auf Grund der Möglichkeit des kurzfristigenen Versagens der Schadschwellen im Umbaubereich ist für eine baubetriebliche Aufrechterhaltung des Personen- und Güterverkehrs, eine Sanierung notwendig. Diese Maßnahme ist ebenfalls notwendig, um die vergebenen Leistungen auf der freien Strecke abzuwickeln (z.B. Kabeltiefbauarbeiten inkl. Querungen, Randwegarbeiten) als auch um die weitere Baustellenlogistik für die Maßnahme (BSP) aufrecht zu erhalten. Sollte diese zusätzliche Leistung nicht durchgeführt werden können, würde es zu erheblichen Unterbrechungen im Leistungsablauf des AN BAU führen, da dieser durch die angemeldeten Sperrpausen nicht angepasst bzw. ausgeweitet werden kann. Die Verfügbarkeit der Gleisanlage ist zur Umsetzung der vertraglich geschuldeten Bauleistung zwingend erforderlich bzw. Voraussetzung.// 009:Der BAU-AN ist mit der Beweissicherung der ihm übergebenen BE-Flächen beauftragt. Im Rahmen der Beweissicherung kam der Verdacht auf, dass in der BE-Fläche 2 in Sangerhausen Asbest vorhanden ist. Um die zeitnahe Nutzung der BE-Fläche für die Baumaßnahme zu gewährleisten, ist die Beprobung auf Asbest zusätzlich zu der ohnehin erforderlichen Beprobung zur Beweissicherung notwendig. Eine separate Vergabe würde eine verzögerte Nutzung der BE-Fläche nach sich ziehen. Ein aufkündigen der BE-Fläche wirkt sich auf die gesamte Baustellenlogistik des BAU-AN aus (Lagerplätze, Andienplätze etc) und führt damit zu Verzögerungen im Bauablauf.//
- 14.04.2026 104: Auf Grund von unvorhergesehenen Kapazitätsengpassen beim AP Planer OLA, konnte die Planung nicht rechtzeitig an den AN Bau übergeben werden. Teile der ursprünglich im Zeitraum 08/2025 vorgesehenen Gründungsleistungen wurden in die SPP im Zeitraum 03/2026 verschoben. Die dort vorgesehenen Sperrzeiten sind jeweils mit 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr angegeben und liegen somit außerhalb des im LV 2.2 angegebenen vertraglichen Zeitfensters. In der Folge sind gemäß den vertraglichen Regelungen die etwaigen Zuschläge berechtigt und auf Nachweis der ARGE entsprechend zu vergüten.
- 13.04.2026 024:Der Leistungsinhalt des HV sind die Herstellung des Kabeltiefbaus sowie OLA- und Signalmasten. Die zusätzliche Leistung beinhaltet den Austausch von Schadschwellen im Streckenabschnitt zwischen Riestedt und Sangerhausen. Die Leistung ist kurzfristig notwendig um die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Strecke während der Baumaßnahme und des Regelbetriebes aufrecht zu erhalten. Da sich die Maßnahme im unmittelbaren Umbaubereich befindet würde durch die Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar sein, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss-Weiterhin entstehen Synergieeffekt durch einheitliche Leistungs-durchführung und Leistungsbetreuung, da im gleichen Zeitraum K TB stattfinden.// 133:Der bestehende AN besitzt die erforderlichen projektbezogenen Kenntnisse aus den bereits ausgeführten Arbeiten. Ein neuer Unternehmer müsste sich zunächst in die technischen Randbedingungen einarbeiten, was zusätzlichen Abstimmungsaufwand und erhöhte Kosten für Mobilisierung, Transport, Organisation und Vorbereitung verursachen würde. Dadurch entstünden erhebliche Mehraufwendungen sowie Zusatzkosten.
- 23.03.2026 MKA 84 USG 045 Der AN ist mit den Signal- und OLA-Gründungen in diesem Streckenbereich beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss. Auf Grund der Hauptvertragsleistungen, welche auch für den Kabelzug gebunden sind, kommen bei einer getrennten Vergabe honorarminderte Faktoren für die Vorhaltung der BE Flächen und Personale nicht zur Anwendung. Weitere zusätzliche Kosten entstehen durch die Umfangreiche Einweisung in das Baufeld/ Einweisung in die Örtlichkeit durch ALV / BUZ für die Gewerke der technischen Ausrüstung. MKA 71 USG 039 Auf Grund der Möglichkeit des kurzfristigenen Versagens der Schadschwellen im Umbaubereich ist für eine baubetriebliche Aufrechterhaltung des Personen- und Güterverkehrs, eine Sanierung notwendig. Diese Maßnahme ist ebenfalls notwendig, um die vergebenen Leistungen auf der freien Strecke abzuwickeln (z.B. Kabeltiefbauarbeiten inkl. Querungen, Randwegarbeiten) als auch um die weitere Baustellenlogistik für die Maßnahme (BSP) aufrecht zu erhalten. Dies gilt ebenso für Schadschwellen im Bereich des Bahnüberganges. 116 Ein Wechsel des AN ist sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht vertretbar, da die auszuführenden Leistungen in engen Zusammenhang mit den bereits hauptvertraglich beauftragten Arbeiten stehen. Der bestehende AN verfügt über die erforderliche projektspezifischen Kenntnisse zu Leitungswegen, Schnittstellen und den bereits vorbereiteten Arbeitsschritten. Ein neuer AN müsste diese Kenntnisse erst zeitaufwendig erarbeiten, was zu technischen Risiken und Verzögerungen im Bauablauf führen würde. AO 020 Der BAU-AN ist mit der Herstellung der Signal- und OLA-Masten sowie Kabeltiefbau /-zug und Gleisbau beauftragt. Zur Beantragung der VRAO ist das bauausführende Unternehmen verpflichtet die Sicherung der Bahnübergänge zu veantragen und entsprechend bautechnologische Angaben zu hinterlegen. Auf Grund der Hauptvertragsleistungen kommen bei einer getrennten Vergabe honorarminderte Faktoren für die Vorhaltung der BE Flächen und Personale nicht zur Anwendung. Weitere zusätzliche Kosten entstehen durch die Umfangreiche Einweisung in das Baufeld/ Einweisung in die Örtlichkeit durch ALV / BUZ für die Gewerke der technischen Ausrüstung. 122 Die Leistung ist eng mit der bereits hauptvertraglich beauftragten Leistung des AN verbunden. Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich, da das zusätzliche EEA Planheft unmittelbar auf den bestehenden Planungsunterlagen, Abstimmungen und fachtechnischen Prüfungen des aktuellen AN aufbaut. Ein neuer AN müsste sich vollständig einarbeiten, was erhebliche Verzögerungen, erneute Prüfaufwände und beträchtliche Zusatzkosten verursachen würde. MKA 109 USG 059 Die Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den Leistungen des Hauptvertrages. Der AN Bau ist bereits mit der Herstellung der Kabeltiefbauarbeiten beauftragt. Bei der Umverlegung und bauzeitlichen Sicherung von Kabeln wäre bei Beauftragung eines zweiten AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen müssen. Auf Grund der Hauptvertragsleistungen, welche auch für den Kabelzug gebunden sind, kommen bei einer getrennten Vergabe honorarminderte Faktoren für die Vorhaltung der BE Flächen und Personale nicht zur Anwendung. Weitere zusätzliche Kosten entstehen durch die Umfangreiche Einweisung in das Baufeld/ Einweisung in die Örtlichkeit durch ALV / BUZ für die Gewerke der technischen Ausrüstung.
- 25.02.2026 11 - Ein Wechsel des Auftragnehmers ist weder wirtschaftlich noch technisch vertretbar. Ein neuer AN müsste sich zunächst in die örtlichen Gegebenheiten, die projektspezifischen Anforderungen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung der Baufreiheit einarbeiten. Dies würde einen erheblichen zusätzlichen Abstimmungs und Koordinationsaufwand sowie erneute Mobilisierungsmaßnahmen erfordern. Hierdurch entstünden beträchtliche Zusatzkosten und Verzögerungen, die die wirtschaftliche Durchführung der zusätzlichen Leistungen wesentlich beeinträchtigen würden. 15 - Für die Inbetriebnahme des ESTW-A Lutherstadt Eisleben Ende 2026 sind Anpassungsleistungen in der Bk Wolferode und am BÜ 41 Wolferode Kunstbergstraße erforderlich. Die Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil. Um die terminliche Situation des Baufortschrittes, sowie die direkt damit in Zusammenhang stehenden Leistungen des AN zu berücksichtigen, ist die Durchführung der Leistungen durch den AN sinnvoll.
- 13.02.2026 81 - Der AN wurde bereits hauptvertraglich mit dem abschnittsweisen Rückbau des Gleis 3 beauftragt: Demnach ist der AN mit der Planung vertraut und verfügt über das technische und örtliche Wssen zur Umsetzung der Leistung. Die angezeigten Leistungen stehen in engem Bezug zur Hauptvertragsleistung und beinhalten eine Erweiterung der bereits beauftragten Leistung. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zu einer Schnittstelle zwischen hauptvertraglichem AN und zusätzlichen AN führen deren technische Ausführung überbrückt werden müsste. Dies birgt die Gefahr des Informationsverlusts. Eine Vergabe an einen anderen AN ist daher aus technischer Sicht nicht ratsam. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten aufgrund des engen Zusammenhangs zur hauptvertraglichen Leistung führen. Der neue AN müsste sich einarbeiten und die Hauptvertragsleistung mit der zusätzlichen Leistung koordinert werden, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde. 89 - Aufgrund des engen Bezugs zu der bereits hauptvertraglich beauftragten Leistung des AN, wäre ein Wechsel des AN nicht ratsam. Durch einen Wechsel würden schwer zu koordinierende Schnittstellen entstehen, ebenso würden durch Vergabeprozess und Wechsel Störungen im Planungs- und Bauablauf resultieren. Der AN verfügt über die entsprechenden technischen Kenntnisse und Kapazitäten die Leistung umgehend auszuführen. Durch die Beuaftragung des AN können Zusatzkosten vermieden werden. 90 - Der PGT kann seine Wrkung nur entfalten, wenn er von einem mit dem Bauvorhaben bereits vertrauten AN erstellt wird. Nur dieser kann darin den genauen Bauablauf der hauptvertraglich vereinbarten Bauleistungen darstellen, da er ihn selbst festlegt. Um den PGT von einem anderen AN erstellen zu lassen, müsste sich dieser kleinteilig in die bereits existierende Bauablaufplanung des gebundenen AN einarbeiten, um diese korrekt darzustellen. Das würde erhebliche Mehraufwendungen auf Seiten des bestehenden und des neuen AN verursachen und eine zeitliche Verzögerung bedeuten, durch die der PGT aufgrund der anstehenden abzubildenden Arbeiten seinen Nutzen verlieren würde.
- 12.02.2026 Die hier angebotene zusätzliche Leistung steht in engem Zusammenhang mit der bereits hauptvertraglich beim AN beauftragten Leistung, dem Gleisrückbau. Der AN ist mit dem Bauvorhaben und insbesondere dem laufenden Rückbau der Gleise 12 und 13 bereits umfassend vertraut. Durch einen Wechsel des AN käme es zu zusätzlichen Schnittstellen und damit zu Schwierigkeiten und Zusatzkosten aufgrund des daraus entstehenden Koordinationsaufwands. Zudem wäre eine zusätzliche Baustelleneinrichtung auf einem verhältnismäßig kleinen Arbeitsbereich erforderlich, was weitere organisatorische und technische Schwierigkeiten verursachen würde.
- 05.02.2026 04 Die gleichzeitige Arbeit an LST-Anlagen durch zwei unterschiedliche AN wird durch den zuständigen Alv abgelehnt. Zusätzlich würden erhebliche zusätzliche Kosten durch die Mobilisierung eines zweiten AN entstehen, der seine zur Ausführung der Leistung notwendigen Kapazitäten zur Baustelle umsetzen müsste.
- 26.01.2026 MKA 088 Aufgrund des engen Bezugs zu der bereits hauptvertraglich beauftragten Leistung des AN, wäre ein Wechsel des AN nicht ratsam. Durch einen Wechsel würden schwer zu koordinierende Schnittstellen entstehen, ebenso würden durch Vergabeprozess und Wechsel Störungen im Bauablauf resultieren. Der AN verfügt über die entsprechenden technischen Kenntnisse und Kapazitäten die Leistung umgehend auszuführen. Durch die Beuaftragung des AN können Zusatzkosten vermieden werden. MKA 093 Hauptvertraglich ist der AN unter anderem mit den Rammarbeiten beauftragt. Die vertraglichen Leistungen können jedoch erst ausgeführt werden, nachdem die hier angezeigten zusätzlichen Leistungen erbracht wurden. Daher besteht ein technischer Zusammenhang zwischen den Leistungen. Durch eine Vergabe an einen weiteren AN käme es zu einer zusätzlichen Schnittstelle zwischen der vertraglichen und der zusätzlichen Leistung, die koordiniert werden müsste. Ebenfalls wäre eine weitere Baustelleneinrichtung erforderlich, woraus erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausführung sowohl der vertraglichen als auch der zusätzlichen Leistungen auf dem begrenzten Baufeld entstehen würden. MKA 102 Aufgrund des Zusammenhangs der notwendigen zusätzlichen Schalung mit der bereits beauftragten Hauptvertragsleistung, des Herstellen des wasserundurchlässigen Keils, ist eine Trennung der Leistungen nicht möglich. MKA 103 Aufgrund des Zusammenhangs der notwendigen zusätzlichen Schalung mit der bereits beauftragten Hauptvertragsleistung, des Herstellen des wasserundurchlässigen Keils, ist eine Trennung der Leistungen nicht möglich.
- 21.01.2026 MKA 082 Die angezeigten zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Bezug zu der beim AN bereits beauftragten hauptvertraglichen Leistung der Personenunterführung und sind zur Ausführung diueser notwendig. Eine Lösung der Leistung ist technisch nicht ratsam und würde zu erheblichen Aufwand aufgrund der entstehenden Schnittstelle führen.
- 20.01.2026 MKA 097 Der AN ist hauptvertraglich bereits mit den weiteren Planungsleistungen KTB beauftragt, die hier zusätzlich notwendigen Planungen stehen in engem Bezug zu der bereits beauftragten Hauptleistung. Ein Wechsel des AN ist aus technischer Sicht nicht ratsam, denn er würde zu erheblichen kleinteiligen Schnittstellen in der Planung führen. Diese könnten wiederum die Zeitschiene zur Erarbeitung der AP beeinträchtigen. MKA 098 Hauptvertraglich ist der AN bereits mit Planungsleistungen beauftragt. Die hier notwendigen zusätzlichen Planungen stehen in engem Zusammenhang. Ein Wechsel des AN ist aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll und sollte vermieden werden, da so kleinteilige Schnittstellen entstehen würden und durch die erforderliche Einarbeitung eines neuen AN keine wirtschaftlichen Vorteile zu erwarten sind. MKA 099 Die hier angezeigten zusätzlichen Planungsleistungen stehen in engem Bezug zur hauptvertraglich bereits beauftragten Planungsleistung des AN. Aufgrund des engen technsichen Zusammenhangs ist eine Vergabe an einen anderen AN nicht ratsam und würde zu einem erhöhten Risiko von Schnittstellenproblematiken und Verzug in der Planung und Bauausführung führen.
- 14.01.2026 AO 18 Der AN-Bau ist mit Kampfmittelfreimessungen im Bereich des ESTW-Standortes beauftragt. Im Zuge der Kampfmittelsondierung wurden Störstellen aufgefunden, die eine erweiterte Kampfmittelfreimessung erforderlich machen. Der AN Bau hat hierfür entsprechende Geräte, Personal und Technik sowie die Baustelleneinrichtung vor Ort und die Arbeiten werden somit in den vorhandenen Bauablauf integriert.
- 13.01.2026 MKA 028 Die Arbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit dem Leistungen aus dem Hauptvertrag. Eine Trennung der zusätzlichen Leistung von der beauftragten, größeren Hauptvertragleistung, ist nicht ohne Nachteile verbunden. Durch einen Wechesel des AN würde ein erheblicher Mehraufwand für die Überarbeitung der EP durch zusätzlichen Abstimmungs- und Koordinationsaufwand entstehen. MKA 048 Die Arbeiten stehen im direkten Zusammenhang mit dem Leistungen aus dem Hauptvertrag und sind für das geänderte Sperrpausenkonzept durchzuführen. Der Einsatz eines zusätzlichen ANs würde zu Zusatzkosten führen, da ein zusätzlicher Abstimmungsaufwand zwischen dem AN und dem weiteren AN, sowie dem AG entstehen würde, um die EP-Planung, den Einsatz des ausführenden AN und den Vorgaben des AG anzupassen.
- 06.01.2026 6 - Gemäß dem Begehungsprotokol Nr. 19 vom 20.06.2025 wurde festgestellt, dass Maßnahmen notwendig sind, um die BEFlächen für die vertraglichen vorgesehenen Leistungen des AN herzustellen. Die Begehung fand zwischen AN, BÜW und AG statt. Die BÜW hat in ihrer Stellungnahme zur Behinderungsanzeige Nr. 006 vom 18.07.2025 festgehalten, dass Maßnahmen notwendig sind und eine Bewertung dieser Maßnahmen vorgenommen. 19 - Der Leistungsinhalt des HV sind neben der Herstellung der signaltechnischen Anlagen sowie OLA-Masten die Kabeltiefbauarbeiten von km 49 bis km 65. Damit einhergehend sind vertraglisch geschuldet die Herstellung und Instandsetzung vorhandener Anlagen sowie der Kabelzug für die neuen Signalanlagen. Zur Erbringung der vetraglisch geschuldeten Leistungen werden Baufeldfreimachungen notwendig. Der AN ist in die Baustelle eingewiesen, hat eine Baustelleneinrichtung, sowie Personal und Technik für die Durchführung der Arbeiten vor Ort. Er kann die Leistung ohne gesonderte Anfahrt von Personal und Technik erbringen. Bei einer separaten Vergabe ist eine Erhöhung der Kosten durch eine separate Einrichtung und Vorhaltung der v.g. Sachverhalte anzunehmen und etwaige Mängelansprüche des AG sind mehr eindeutig differenzierbar. 068 - Der AN ist aufgrund des engen Bezugs zu der hauptvertraglichen Leistung, mit der technischen Ausführung vetraut. Die Leistungen mussten unverzüglich ausgeführt werden. Ein Wechsel des AN war aufgrund der terminkritischen Situation nicht möglich, sowie zur Vermeidung von zusätzlichen Schnitttsellen nicht ratsam.
- 18.12.2025 004 - Im Zuge der Vorabversion des PT 1 aus Oktober 2025, wird vorgesehen die Fernbeobachtungsanlage (FBA) zurückzubauen und den Neubau einer Gefahrenraumfreimeldeanlage (GFR) auszuführen. Die Leistung ist nicht Vertragsbestandteil. Um die terminliche Situation des Baufortschrittes, sowie die direkt damit in Zusammenhang stehenden Leistungen des AN zu berücksichtigen, ist die Durchführung der Leistungen durch den AN sinnvoll. 007 - Da die zusätzlichen Leistungen den bereits im Vertrag enthaltenen dem Grunde nach gleichen, würden bei einer Neuvergabe erhebliche Synergieeffekte sowohl zeitlicher als auch finanzieller Natur verloren gehen. Dazu zählen u.a. die Materialisierung, Baustelleneinrichtung und Heranschaffung von speziellen Maschinen (Stopfmaschine). Weiterhin entsteht durch eine Neuvergabe und ihre resultierenden zusätzlichen örtlichen und zeitlichen Schnittstellen ein erhöhtes Terminrisiko für die Inbetriebnahme. 040 - Die vom AN angezeigten zusätzlichen Leistungen für den Rückbau des Mastrückankers 38-11 stehen in engen Bezug zu den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen zur Baufeldfreimachung und der Rammarbeiten. Durch die Vergabe an den AN können zusätzliche Schnittstelllen vermieden werden und somit Ressourcen und Zeitaufwendungen eingespart werden. 052 - Die Leistung steht im engen Zusammenhang zur beauftragten Hauptvertragsleistung des AN. Ein loslösen der hier angezeigten Leistungen vom Hauptvertrag würde aus technischer Sicht nicht ohne Weiteres möglich sein. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zu einem erheblichen Mehraufwand und Zusatzkosten führen, u.a. aus Koordinationsaufwand zwischen den Schnittstellen, Zeitaufwand für den Vergabeprozess, Zusatzkosten aus einer zusätzlichen Baustelleneinrichtung und Einarbeitung. 057 - In Anbetracht der terminkritischen Situation, in Bezug auf die Sperrpausen, ist es notwendig die Leistungen ohne Zeitverzug auszuführen. Der AN verfügt über die entsprechenden Kenntnisse und ist mit dem Gesamtvorhaben vertraut. Die Leistung steht in engem Bezug zu seiner Hauptvertragsleistung. Eine Vergabe an einen anderen AN ist nicht möglich, da sonst die sperrpausengebundene Herstellung des Spundwandverbaus unmöglich würde. 060 - Die vom AN angezeigten zusätzlichen Leistungen stehen in engen Bezug zu den hauptvertraglich geschuldeten Leistungen. Hierbei wäre ein Wechsel des AN wirtschaftlcih nicht sinnvoll, da zusätzlciher Koordinationsaufwand durch die Schnittstelle zur hauptvertraglichen Leistung entstehen würde. Insbesondere hinsichtlich der Planungsleistungen wäre ein erheblicher Mehraufwand und zusätzlcihe Kosten durch eine Einarbeitung notwendig. 067 - Aufgrund des engen Zusammenhangs zu der vom AN haupwertraglich geschuldeten Leistung, ist ein Wechsel aus technischer Sicht nicht sinnvoll. Durch einen Wechsel würden zusätzliche Schnittstellen entstehen. Der AN ist mit der Leistung vertraut und kann sie ohne große Einarbeitung ausführen, außerdem können die Leistungen ohne zeitliche Verzögerung ausgeführt werden.
- 26.11.2025 MKA 054 Die vom AN angezeigten Rückbauarbeiten der Bahnübergangsplatten stehen in engem Zusammenhang zu den hauptvertraglich geschuldeten Rückbauarbeiten und sind eine direkte Voraussetzung für diese. Eine Vergabe an einen anderen AN würde zu einem erheblichen Mehraufwand und Zusatzkosten führen, u.a. aus Koordinationsaufwand zwischen den Schnittstellen, Zeitaufwand für den Vergabeprozess, Zusatzkosten aus einer zusätzlichen Baustelleneinrichtung und Einarbeitung. Zudem wäre durch einen neuen Vergabevorgang der gesamte Rückbau der Gl. 3-13 verzögert worden, der wiederum Voraussetzung für den Beginn Neubau Gleise 3-7 ist.
- 12.11.2025 Zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs während der Baumaßnahme ist die Umverlegung und Sicherung von Kabeln und Kabeltrassen zwingend erforderlich. Die zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Bauabläufen des Hauptauftrags. Eine Trennung der Verantwortlichkeiten zwischen zwei Auftragnehmern führt zu erheblichen Schnittstellenrisiken, was zu Mehrkosten, Bauverzögerungen und Haftungsfragen führt. Des weiteren dient die Umverlegung und Sicherung von Kabeltrassen und Kabel der Aufrechterhaltung. Ein weiterer Auftragnehmer muss in die bestehende Bau- und Ablaufplanung integriert werden, was zusätzliche Koordinationsleistungen, Bauzeitenverlängerungen sowie einem organisatorischen Mehraufwand führt. Der derzeitige Auftragnehmer ist bereits mit den örtlichen Gegebenheiten und bautechnischen Anforderungen vertraut. Durch die Nutzung vorhandener Ressourcen kann die zusätzliche Leistung effizient und mit geringem Kostenrisiko ausgeführt werden.
- 05.11.2025 12: Der zustäzliche Schwellenwechsel steht in unmittelbaren Zusammenhang mit dem bereits beauftragten Bauabschnitt und ist für die Erfüllung des Hauptvertrages erforderlich, da ohne den Austausch eine Inbetriebnahme der Umbauararbeiten nicht gewährleistet ist. Die Arbeiten sind in das laufende Bauverfah en integriert (Maschinen, Personal, Logistik). Eine Trennung oder Neuvergabe an Dritte wäre technisch unzweckmäßig, da sie zu Schnittstellenproblemen, zusätzlichen Abnahmen, erneuter Baustelleneinrichtung und erheblichem Koordinationsaufwand führen würde. 39: Im Zuge des Bauvorhabens „740 m Netz Sangerhausen“ wurde die im Vertrag vorgesehene Leistung „Herstellung der Stahlrohr-Querung Strecke 6343 km 59,400“ ausgeführt. Während der Herstellung der Baugrube wurde ein nicht vorhersehbares Hindernis in Form eines Fundaments (vermutlich ehemalige Bahnsteiggründung) vorgefunden/freigelegt. Zur planmäßigen Herstellung der Querung war es erforderlich, das Fundament vollständig zu entfernen (und die resultierenden Abbruchmassen ordnungsgemäß zu entsorgen).
- 05.11.2025 017: Im Leistungsinhalt des Hauptvertages sind die Leistungen zur Herstellung von Signal- und OLA-Masten enthalten. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen beinhalten die Herstlelung von Signalauslegern welche als Sonderbauteile gelten. Der AN ist in die Baustelle eingewiesen, hat eine Baustelleneinrichtung, sowie Personal und Technik für die Durchführung der Arbeiten vor Ort. Er kann die Leistung ohne gesonderte Anfahrt von Personal und Technik erbringen. Bei einer separaten Vergabe ist eine Erhöhung der Kosten durch eine separate Einrichtung und Vorhaltung der v.g. Sachverhalte anzunehmen und etwaige Mängelansprüche des AG sind mehr eindeutig differenzierbar.
- 03.11.2025 AO 003_E - Um den Hauptvertrag zu erfüllen, müssen Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) hergestellt und genutzt werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind aus versicherungstechnischen Gründen einzuzäunen und werden mit Maschinen und Baufahrzeugen befahren. Mit Einrichtung der Haupt-BE-Fläche auf der Ladestraße entfällt die aktuelle Zufahrt für die Weichenwärter zum Stellwerk WI. Das Altstellwerk WI muss bis zur Inbetriebnahme des ESTW-A in Betrieb bleiben. Für die erforderlichen Personale ist bauzeitlich ein alternativer Zugang über die Bahnböschung mittels einer Böschungstreppe herzustellen. Eine Ausschreibung dieser zusätzlichen Leistungen würde zu zusätzlichen Kosten und Schnittstellen führen, unter anderem Anmietung zusätzlicher BE Flächen, Verzögerungen der Hauptbauleistungen durch Nutzung gemeinsamer Zufahrten, Behinderungsanzeigen des Haupt-Bau-AN. 03 - Im Zuge der Baufeldfreimachung ist die Freilegung des Kabelverteils KV2400 sowie die Feststellung der Kabelführung in diesem Bereich und Kabelumverlegungs- und Kabelsicherungsmaßnahmen erforderlich geworden. Die kurzfristige Ausführung der Leistung durch den AN ist für die Einhaltung der erheblich angespannten Terminkette zur Terminsicherung Baufeldübergabe der DB gegenüber dem Ausrüster hinsichtlich Herstellung Baugrube und Errichtung ESTW-Modulgebäude zwingend erforderlich. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen sowie zur Verletzung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Austüster. 10 - Zur Absicherung von gesundheits- und umweltschädlichen Einwirkungen muss sichergestellt werden, dass die BE-Fläche frei vom Kampfmittelverdacht ist. Zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Medienanschlüsse müssen diese inspiziert und entsprechend saniert werden. Im Zuge der Inspektion der Medienleitungen wurden diese als sanierungsbedürftig erkundet. Ein zeitlicher Aufschub der Arbeiten würde ebenfalls einen zeitlichen Aufschub in den eingetakteten Montageabläufen des BAU AN für die ESTW-Modulgebäude und damit verbunden aller 14 ESTWs der RKS Halle- Eichenberg mit sich ziehen. Auf Grund der Hauptvertragsleistungen kommen bei einer getrennten Vergabe honorarminderte Faktoren für die Vorhaltung der BE Flächen und Personale nicht zur Anwendung. Der AN kann die Leistung ohne gesonderte Anfahrt von Personal und Technik erbringen. Im Ergebnis einer gesonderten Vergabe ist eine erhebliche Erhöhung der Kosten durch separate Einrichtung und Vorhaltung der v.b. Sachverhalte anzunehmen. 11 - Die fehlenden Anlagen sind für die Funktionstüchtigkeit der Gesamtbaumaßnahme erforderlich. Der AN ist mit den Signal- und OLA-Gründungen in diesem Streckenbereich beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG Mängelansprüche geltend machen muss. Auf Grund der Hauptvertragsleistungen, welche auch für den Kabelzug gebunden sind, kommen bei einer getrennten Vergabe honorarminderte Faktoren für die Vorhaltung der BE Flächen und Personale nicht zur Anwendung. Weitere zusätzliche Kosten entstehen durch die Umfangreiche Einweisung in das Baufeld/ Einwesiung in die Örtlichkeit durch ALV / BÜZ für die Gewerke der technischen Ausrüstung. 020 - Die Leistung Neubau von Gleisabschlüssen ist nicht Vertragsbestandteil. Um die terminliche Situation des Baufortschrittes sowie die direkt damit in Zusammenhang stehenden Leistungen des AN zu berücksichtigen, ist die Durchführung der oben beschriebenen zusätzlichen Leistungen durch den AN sinnvoll.
- 13.10.2025 01 - Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Verzögerungen/ Unterbrechungen im Leistungsablauf und entsprechende Sperrzeiten werden nicht eingehalten. Mit voranschreitender Grabungstiefe erfolgt die Detektion möglicher Kabel und Leitungen fortlaufend. Durch die Beauftragung eines zweiten AN ist nicht hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber der AG ggf. Mängelansprüche geltend machen kann. Auf Grund der Hauptvertragsleistungen, welche auch für den Kabelzug gebunden sind, kommen bei einer getrennten Vergabe honorarminderte Faktoren für die Vorhaltung der BE Flächen und Personale nicht zur Anwendung. Weitere zusätzliche Kosten entstehen durch die Umfangreiche Einweisung in das Baufeld/ Einwesiung in die Örtlichkeit durch ALV / BÜZ für die Gewerke der technischen Ausrüstung, sowie durch Einarbeitung der über 120 Gründungsstandorte im Bereich des Bf Sangerhausen und der freien Strecke 6343. 06 - Die Baufeldfreimachung ist Bestandteil des Hauptvertrags, jedoch wurden im Zuge der Bauausführung weitere Bestandskabel gefunden. Entsprechend der Ausführungsplanung sind die zusätzlichen Bestandskabel ebenfalls umzuverlegen und die Baufeldfreimachung zu gewährleisten. Erforderliche Materialien sind beizustellen und Regularien/ Prozesse einzuhalten. Der AN ist im Zuge von Mastgründungsarbeiten mit der Konzeption und Ausführung von Kabelsicherungs- und -umverlegungsmaßnahmen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN gehen Synergieeffekte im Zuge einer einheitlichen Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung verloren, da Konzeption und Ausführung der Leistung in einem engen Zeitfenster von der Materialbeistellung von Klein- und Kleinstmengen entkoppelt werden. Des Weiteren führt ein neues Ausschreibungsverfahren zu unzumutbaren Unterbrechungen im Bauablauf. 23 - Entsprechend dem Hauptvertrag schuldet der AN die vollflächige bodeneingreifende Kampfmittelerkundung im Baufeld bis 30cm unter GOK. Auf Grund des Verdachts auf versprengte Kampfmittel im Zuge der Bauausführung ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung bis 1,50m unter GOK erforderlich. Ein Wechsel des AN führt zu erheblichen Verzögerungen/ Unterbrechungen im Leistungsablauf, da nach der Durchführung der Oberflächennahen Freimessungen bis 30cm unter GOK, die weiterführenden tieferen Sondierungen durch einen Dritten stattfinden müssten. Entsprechende Sperrzeiten können nicht eingehalten werden. Außerdem kommt es durch zusätzlichen Einsatz an Personalen und Geräten zur Errichtung weiterer BE-Flächen, was zu zusätzlichen Sperrungen von Bahnhofsgleisen führt. Diese Sperrungen führen zu erheblichen Störungen im Fahrverkehr.
- 30.09.2025 AO 001_E Aufgrund der Zugehörigkeit der ESTW-A an der Strecke zu einem ESTW-Z sind die ESTW-A Modulgebäude in kurzer Zeitfolge nacheinander zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Zur Montage der Modulgebäude sind die Zufahrten so zu ertüchtigen, dass sie sowohl vom Schwerlastverkehr für Anlieferung der Gebäude als auch vom Kran befahren werden können. Ohne diese Leistungen könnten die Modulgebäude nicht montiert werden, was das Gesamtprojektziel der regionalen Korridorsanierung Halle-Eichenberg und des Projektziels Eisleben gefährden würde. Die Hauptvertragsleistungen wären ohne die ESTW Modulgebäude nicht ausführbar. Durch die Bindung eines neuen AN wäre die erforderliche Zeitschiene nicht einhaltbar gewesen. Dadurch ergeben sich Potenziale für eine Behinderung durch den AG ggü. dem AN bei der Montage der Modulgebäude, welche zu Mehrkosten führen würde. Durch einen neuen AN würden sich weiterhin Mehrkosten ergeben, wie die doppelte Einrichtung von BE-Flächen.
- 25.09.2025 AO14_S Durch den AG wurden Teile der Leistung bereits bei Rahmenvertragspartnern angefragt, ohne das sich ein Bieter gefunden hat. Durch Änderung der baulichen Abläufe ist eine Ausführung der Leistung durch den AN möglich. Der Trennereinbau ist zur Sicherstellung der Spannungsversorgung der Oberleitungsanlage eines Anschließers, innerhalb von baubdingten Ausschaltungen der Oberleitungsanlsge des Bf. Sangerhausen erforderlich. Der AN ist in die Baustelle eingewiesen, hat eine Baustelleneinrichtung, sowie Personal und Technik für die Durchführung von Oberleitungsarbeiten vor Ort. Er kann die Leistung ohne gesonderte Anfahrt von Technik erbringen. Im Ergebnis einer gesonderten Vergabe ist eine Erhöhung der Kosten, durch separate Einrichtung und Vorhaltung der v.g. Sachverhalte, anzunehmen. AO15_S Die Planung und bauliche Umsetzung einer bauzeitlichen Niederspannungseinspeisung Stw So,Bf. Sangerhausen, ist als Baufreiheitsmaßnahme erforderlich. Begründet wird die Notwendigkeit aus Änderungen in den zeitlichen Abläufen der Bauausführung. Die Leistung ist für die Erbringung der vertraglich geschuldete Leistung notwenig. Der AN ist in die Baustelle eingewiesen, hat eine Baustelleneinrichtung, sowie Personal und Technik für die Durchführung der Arbeiten vor Ort. Er kann die Leistung ohne gesonderte Anfahrt von Personal und Technik erbringen. Im Ergebnis einer gesonderten Vergabe ist eine Erhöhung der Kosten, durch separate Einrichtung und Vorhaltung der v.g. Sachverhalte, anzunehmen. AO16_S Die Erdungskonzepte sind Grundlage für die Erbringung der vertraglich geschuldete Leistung, Erstellung Ausführungsplanungen EEA 50 Hz. Eine Freigabe der Ausführungsplanung ist nur auf der Grundlage des Erdungskonzeptes möglich. Eine Vergabe der Leistung an einen anderen AN würde zu zeitlichen Verzügen in der Erstellung der Planung führen, zus. Kosten für die Durchführung der Ausschreibung, für die Bereitstellung von erforderlichen Unterlagen zur Folge haben.
- 18.09.2025 MKA09 Die Leistungen stehen im direkten Zusammenhang mit den Leistungen des Hauptvertrages. Einzelne Bauteile der Querungen gesondert zu vergeben verhindert Synergieeffekte und erzeugt Verzögerungen im Bauablauf insbesondere in Bezug auf die vorhandenen Sperrpausen. Durch die Vergabe an einen zusätzlichen AN können die geplanten Querungen in den bereits anstehenden Sperrpausen nicht hergestellt werden, was mit einer Verzögerung der Folgegewerke und des gesamten Bauablaufes einhergeht. Auswirkungen auf den vorgegebeben Inbetriebnahmetermin können aufgrund der risikobehafteten Terminkette nicht ausgeschlossen werden. aktuell
- 16.09.2025 AO 07 Die Anordnung zur Durchführung der vorgezogenen Materialisierung ist aus bautechnologischen Gründen erforderlich. Durch Verzögerungen im Planlauf, ist es ohne die Materialisierung nicht möglich, eine geplanten Sperrpause zu nutzen, was zu erheblichen Verzögerungen im Bauablauf führen würde. Die Bekanntmachung erfolgt vorsorglich.
- 08.09.2025 MKA 019 Um die Nutzung der Gleise 1 und 2 während der Umbaumaßnahme Bahnhof Eisleben in Bauphase 1gewährleisten zu können, muss die Altweiche 40 temporär zurückgebaut werden. Der Neubau der W 40 wird erst in Bauphase 2 mit dem Neubau der Gleise 3 und 4 durchgeführt. Für den Flankenschutz in Gleis 2 muss temporär der Lückenschluss in W40 mit Altmaterial erfolgen. Diese Leistung ist nicht Bestandteil des Hauptvertrages des AN.
- 31.08.2025 MKA 017 Durch die kurzfristige Absage durch den AG, die Bestätigung des AN, dass er leistungsbereit war, musste der AN seine Produktionsmittel vorhalten. Dadurch sind ihm Mehrkosten entstanden, die der AN nicht zu vertreten hat.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 224 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BIEGE Sangerhausen - Eisleben c/o Jaeger Umwelt + Verkehr GmbH + Co KG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.889 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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