AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 02:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/517fe07c-98e9-4340-8903-e415ffac9bdc/

Reinigungsleistungen für die Staatliche Kurstadt-Grundschule Bad Frankenhausen mit Werkvertrag vom 01.08.2026 bis 12.07.2030

Notice-ID: 517fe07c-98e9-4340-8903-e415ffac9bdc · Procedure-ID: f83da2f6-e165-40bf-9c37-5bb693d589bc

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Recht und Vergabe, Sondershausen
Veröffentlicht
07.04.2026
Frist (Submission)
08.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beauftragung von Gebäudereinigungsdienstleistungen in Form von: Los 1: Unterhaltsreinigung (UHR), Grundreinigung (GrundR) und Sonderreinigung (SonderR) und Beschaffung sowie Bestückung von Verbrauchsmitteln (Flüssigseife, Faltpapier, Toilettenpapier, Müll- und Hygieneeimertüten) Los 2: Glas- und Rahmenreinigung für: 1. das Schulgebäude der Staatlichen Kurstadt-Grundschule Bad Frankenhausen, Alte Feldstraße 17, 06567 Bad Frankenhausen 2. die Schulsporthalle der Staatlichen Kurstadt-Grundschule Bad Frankenhausen, Alte Feldstraße 17, 06567 Bad Frankenhausen mit Werkvertrag vom 01.08.2026 bis 12.07.2030

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
12.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).