AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/51808282-4af9-4e20-92e3-5f4cb6be9e2d) · Abgerufen am 11.10.2026 23:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/51808282-4af9-4e20-92e3-5f4cb6be9e2d/

Konzeption und Durchführung einer Kommunikationsmaßnahme zu Elektromobilität auf Social Media

Notice-ID: 51808282-4af9-4e20-92e3-5f4cb6be9e2d · Procedure-ID: 629903bd-7ac0-4f5b-b51d-eb679b0ce754

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Stammdaten

Auftraggeber
NVBW - NahverkehrsgesellschaftBaden-Württemberg mbH, Stuttgart
Veröffentlicht
18.12.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79416000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Zuschlagswert
740.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2025 bis 2027 eine Kommunikationsmaßnahme auf Social Media zum Themenfeld Elektromobilität in Baden-Württemberg entwickelt und umsetzt. Im gesellschaftlichen und politischen Raum Baden-Württembergs soll die Maßnahme dabei unterstützen, die Selbstvergewisserung von Mythen-Bildung zu verhindern und zu stören.

Vertragslaufzeit

Ende
31.12.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Kniff Projektagentur GbR · Kommunikationsbüro Ulmer GmbH
Vertragsabschluss
09.12.2025
Zuschlagsentscheidung
09.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).