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Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen →Beschreibung
Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wurde vom 01.12.2025, 12:00 Uhr, bis zum 05.12.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Dementsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 28.11.2025.
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📋 Eignungskriterien📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Die Vertragsbestandteile wurden in § 14 der Vertragsbedingungen um die "Richtlinie zum Lieferantenmanagement" ergänzt, sodass Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung wie folgt aktualisiert wurde: "1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 11a: Richtlinie zum Lieferantenmanagement n) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Ausschreibung für die Stromlieferung für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL in Münster.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 100 %Preis
1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit bis zu sechs Nachkommastellen anzugeben. 2. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. 3. Der Stromlieferpreis ist als reiner Arbeitspreis zu kalkulieren und anzubieten. Ein Grundpreis je Abnahmestelle oder ein Leistungspreis wird nicht vereinbart. Im angebotenen Arbeitspreis sind ausschließlich die folgenden Kostenbestandteile einzurechnen: - Entgelte für die Lieferung der Energie, - Kosten der Abrechnung durch den Auftragnehmer. Alle weiteren Preisbestandteile (u.a. Netzentgelte, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben, Steuern) werden gesondert nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben weiterberechnet und sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. 4. Zur Berücksichtigung marktbedingter Preissteigerungen /-senkungen im Stromgroßhandel zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagserteilung erfolgt eine Preisindizierung des Angebotspreises gemäß nachstehender Regelung: Der anpassbare Energiearbeitspreis (ohne Netzentgelte, Messstellenbetrieb, staatlich veranlasste Umlagen, Abgaben und Steuern) wird nach der folgenden Formel bestimmt: Pfinal = PAngebot + (PMarkt, Zuschlag - PMarkt, Angebot) Pfinal Endgültiger Energiepreis in EUR/kWh nach Preisindizierung PAngebot Vom Bieter angebotener Energiepreis in EUR/kWh zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe PMarkt, Zuschlag Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung PMarkt, Angebot Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung Als Referenzmarktpreise (PMarkt, Zuschlag und PMarkt, Angebot) dienen die jeweiligen Tagesendpreise (Settlementpreise, Power-DE Base Year Future Cal-XX) des gehandelten Jahresskontrakts für das jeweilige Lieferjahr der EEX für Base (www.eex.com). Der endgültige Energiepreis (Pfinal) ergibt sich aus einer Anpassung des angebotenen Energiepreises in Höhe der Differenz der Referenzmarktpreise zwischen Angebots- und Zuschlagsstichtag. Abweichende Preisquellen oder eigene Indexmethoden der Bieter sind ausgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 05.12.2025 Die Angebotsfrist wurde vom 01.12.2025, 12:00 Uhr, bis zum 05.12.2025, 12:00 Uhr, verlängert. Dementsprechend verschiebt sich die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen auf den 28.11.2025.
- Frist 01.12.2025 Die Vertragsbestandteile wurden in § 14 der Vertragsbedingungen um die "Richtlinie zum Lieferantenmanagement" ergänzt, sodass Ziff. 5.1.6 der Auftragsbekanntmachung wie folgt aktualisiert wurde: "1. Bestandteile des Vertrages sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der KZVWL c) Anlage 02: Leistungsverzeichnis mit Preisblatt (= Vordruck 08) d) Anlage 03: Abnahmestellenverzeichnis e) Anlage 04: Verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers (= Vordruck 06) f) Anlage 05: Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) g) Anlage 06: Soweit relevant: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05) h) Anlage 07: Soweit relevant: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordruck 05a) i) Anlage 08: Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordruck 07a) j) Anlage 09: Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes bei der KZVWL k) Anlage 10: Hausordnung für externe Dienstleister l) Anlage 11: Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz m) Anlage 11a: Richtlinie zum Lieferantenmanagement n) Anlage 12: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) o) Anlage 13: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden Anwendung, soweit sie den Regelungen dieses Vertrages nicht widersprechen. aktuell
- Frist 01.12.2025 Original-Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
Basierend auf 1.156 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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