AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Projektvertrag zur Realisierung eines BI-Gesamtsystems (HKR 2025)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Dresden
- Veröffentlicht
- 25.07.2024
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Umsetzung der IT-Strategie HKR 2025 des Freistaates Sachsen hat eine umfassende Modernisierung und Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der kameralen Kernverwaltung zum Ziel. Im Ergebnis soll ein fachlich flexibles, technologisch zukunftsfähiges sowie integriertes HKR-IT-Ökosystem entstehen. Ein Teilziel der Umsetzung umfasst den Aufbau eines den allgemeinen Zielstellungen der IT-Strategie HKR 2025 folgenden Business-Intelligence-Systems ("BI-Gesamtsystem") zur Realisierung eines zentralen analytischen Berichtswesens im HKR-Segment. In den vergangenen Jahren wurde bereits ein Teil dieses BI-Gesamtsystems innerhalb einer Eigenentwicklung des Sächsische Staatsministerium der Finanzen erfolgreich prototypisch realisiert und teilweise in Betrieb genommen. Als Eckpunkte haben sich dabei ein agiles Projektvorgehen in gemischten Teams, Microsoft PowerBI als analytisches Frontend und ein BI-Architektur-Konzept ergeben. Der Auftraggeber Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen, beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Dienstleister als Unterstützung beim Ausbau des "BI-Gesamtsystem" als Teilsystem der IT-Strategie HKR 2025 zu gewinnen.
Vertragslaufzeit
- Ende
- 31.12.2025
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren beendet ohne Vergabe: Mittel nicht ausreichend
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.