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2026-1004993_Flughafen München_Rahmenvereinbarung Projektplattform
Flughafen München GmbH · München · Bayern
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Bereitstellung, Implementierung und Betrieb einer cloudbasierten Projektplattform für Bau-, Infrastruktur- und Immobilienprojekte.
- Die Plattform unterstützt den gesamten Projektlebenszyklus inklusive Dokumentenmanagement, Kommunikation und Reporting.
- Umfasst Software (SaaS), Implementierungsleistungen, Schulungen und Support.
- Integration von Drittsystemen über offene Schnittstellen ist erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung, Implementierung, Konfiguration, der Betrieb sowie der Support einer zentralen cloudbasierten Daten-, Dokumentations- und Kommunikationsplattform für Bau-, Infrastruktur- und Immobilienprojekte des Auftraggebers. Die Plattform ist für die Abwicklung von Projekten unterschiedlicher Größenordnungen ausgelegt und soll insbesondere sowohl Großprojekte mit hohem Bauvolumen als auch kleinere und mittelgroße Bau- und Infrastrukturmaßnahmen unterstützen. Sie dient als zentrale Informations- und Kollaborationsplattform über den gesamten Projektlebenszyklus hinweg und unterstützt insbesondere das Dokumenten- und Planmanagement, die Projektkommunikation, Workflow- und Freigabeprozesse, Aufgaben- und Ticketmanagement, Rollen- und Berechtigungsmanagement, Versionierung, Audit-Trail-Funktionen, Recherche- und Suchfunktionen, Reporting sowie die Anbindung und Integration von Drittsystemen über offene Schnittstellen. Die Rahmenvereinbarung umfasst Softwarebereitstellung (SaaS), Implementierungsleistungen, Schulungen, Supportleistungen sowie optionale projektbezogene Erweiterungen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (§ 160 GWB) Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis veröffentlicht
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- 04.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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