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Reinigung Staatl. Förderschulen Sulzbach & Homburg
Ministerium für Bildung und Kultur · Saarbrücken · Saarland · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos Sulzbach🏆 Gebäudereinigung Naheland GmbH · Bad Kreuznach
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Los 2 VergebenLos Homburg🏆 GEMIS GmbH · Saarbrücken
- Gebäudereinigung Naheland GmbH · Bad Kreuznach
- GEMIS GmbH · Saarbrücken
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 2 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Unterhalts- und Grundreinigung von zwei staatlichen Förderschulen in Sulzbach und Homburg.
- Die genauen Flächenmaße sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 90919300.
- Die Ausschreibung richtet sich an Anbieter im Bereich Gebäudereinigung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule in 66280 Sulzbach, Brennender-Berg-Str. 9. Ausgeschrieben ist die Unterhalts- und Grundreinigung an der Staatlichen Förderschule (im weiteren Text FS) in 66424 Homburg, Universitätskliniken 84. Die Aufmaße über die zu reinigenden Flächen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
„§ 15 Abs. 1 VgV: Bei einem offenen Verfahren fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Im vorliegenden Vergabeverfahren kommt eine Zuschlagslimitierung nach § 30 Abs. 1 S. 2 VgV zur Anwendung. Sie haben die Möglichkeit, für jedes der beiden zu vergebenen Lose zu bieten - jedoch wird die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, im vorliegenden Vergabeverfahren auf eine Höchstzahl von einem Los beschränkt. Für den Fall, dass Sie für beide Lose bieten und in beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben sollten, geben Sie im Angebotsschreiben an, auf welches Los der Zuschlag erteilt werden soll. Sollte eine eindeutige Benennung des bieterseitig bevorzugten Loses fehlen, so wird der Zuschlag nur in dem Los erteilt werden, in dem die Angebotssumme des betreffenden Bieters die höchste Differenz zur Angebotssumme des zweitplatzierten Angebotes aufweist. Es ist demnach einem Bieter nicht möglich, im vorliegenden Vergabeverfahren für mehr als ein Los den Zuschlag zu erhalten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Niedrigster Preis 100 %Kosten
Der Zuschlag erfolgt allein nach dem Kriterium Niedrigster Preis. Der niedrigste Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Gebäudereinigung Naheland GmbH · GEMIS GmbH1 Veröffentlichung
- 09.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 374 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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