AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.07.2026 05:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/51f58c4e-cc00-4724-94b9-3699f3e830e8/

Stadt Wunstorf - Städtebauliche Sanierung "Innenstadt Wunstorf" - Vergabe der Sanierungsträgerleistungen

Notice-ID: 51f58c4e-cc00-4724-94b9-3699f3e830e8 · Procedure-ID: cefcb772-abb3-4dca-a1a8-338b4576fe6a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Wunstorf, Wunstorf
Veröffentlicht
15.10.2025
Frist (Submission)
17.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71400000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
346.786 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB für die städtebauliche Maßnahme Stadt Wunstorf Sanierungsgebiet "Innenstadt" sowie das Innenstadtmanagement. Weitere Details zu den einzelnen Leistungsbildern sind dem Sanierungstreuhändervertrag sowie dem Innenstadtkonzept zu entnehmen. Vertragsbeginn ist der 15.01.2026. Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 14.01.2029 und verlängert sich automatisch um zwei weitere Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.01.2026
Ende
14.01.2029
Verlängerungsoption
bis zu 4× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
2 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).