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2025-0614: Abtransport und Verwertung/ Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe")
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 Vergeben2025-0614: Abtransport und Verwertung/ Entsorgung von gefährlichen Abfällen ("Schadstoffe")Rahmen 361.614 €🏆 REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG · Lünen
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Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sammeln auf den Recyclinghöfen gefährliche (schadstoffhaltige) Abfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe. Diese Abfälle sind in unregelmäßigen Abständen, nach vorheriger Absprache, von 3 Recyclinghöfen abzuholen und einer ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung zuzuführen. Die gefährlichen Abfälle sind von den folgenden Recyclinghöfen abzuholen und zur Behandlungsanlage/ Zwischenlager zu transportieren: Recyclinghof Mitte, Vygenstraße 6, 47053 Duisburg (Abholadresse: Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg) Recyclinghof Nord, Im Holtkamp 84, 47167 Duisburg Recyclinghof Süd, Kaiserswerther Str. 210 - 212, 47259 Duisburg Die gefährlichen Abfälle werden grundsätzlich entsprechend den gefahrgutrechtlichen Vorschriften nach ADR oder Ausnahme Nr. 20 der Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV) verpackt und größtenteils in ASP´s (800 Liter) bzw. Spannringdeckelfässern (120/ 60 Liter) zum Abtransport bereitgestellt. Folgende gefährliche Abfälle nach Art und Menge fallen im Leistungszeitraum vom 01.01.2026 - 31.12.2027 (24 Monate) an: - ca. 2.200 kg Verpackungen d. Rückstände gef. Stoffe enth. o. d. gefährliche Stoffe verunreinigt sind - ca. 24.000 kg Aufsaug- u. Filtermaterialien (einschl. Ölfilter) Wischtücher u. Schutzkleidung die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind - ca. 400 kg Transformatoren u. Kondensatoren die PCB enthalten - ca. 47.000 kg Gef. Stoffe enth. Gase in Druckbehältern einschl. Halonen (inkl. Feuerlöscher) - ca. 10.000 kg Gebrauchte anorganische Chemikalien - ca. 200 kg Gebrauchte organische Chemikalien - ca. 115.000 kg Lösemittel - ca. 10.000 kg Säuren - ca. 12.000 kg Laugen - ca. 8.000 kg Pestizide - ca. 150 kg Hg-haltige Abfälle - ca. 82.000 kg Farben, Druckfarben, Klebstoffe, Kunstharze die gefährliche Stoffe enthalten Die Mengenangaben, Durchschnittswerte der letzten 2 Jahre, dienen lediglich als Kalkulationshilfe und sind keine verbindlichen Angaben, die für die Zukunft zugesagt werden. Änderungen in der
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 74 Tage nach Fristende
Auftragnehmer REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 361.614 €1 Veröffentlichung
- 23.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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