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Abschluss einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für ein Angebot der niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit einer psychischen Erkrankung als temporäres Übergangsangebot in der LHP
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
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Es ist beabsichtigt einen Betreibervertrag abzuschließen, um den Betrieb eines temporären Übergangsangebots als besonders niederschwelligen Teilhabe für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der LHP zu gewährleisten. Das Übergangsangebot ist eine für die Teilnehmenden mit einer psychischen Erkrankung kostenlose, besonders niederschwellige und unbürokratische Möglichkeit, Teilhabe in sog. Wartephasen wahrzunehmen. Langfristig dient dieses Angebot auch der Prävention von chronifizierten psychischen Erkrankungen, um die Inanspruchnahme von Sozialleistungen (wie Eingliederungshilfe) reduzieren und die Rückkehr auf den allgemeinen Arbeitsmarkt oder die (Wieder-)Aufnahme einer beruflichen Ausbildung/Hochschulausbildung fördern zu können. Das sog. niederschwellige Übergangsangebot ist mit seinem Angebot gemeindenaher und bedarfsorientierter psychosozialer Hilfen Teil des regionalen gemeindepsychiatrischen Versorgungsnetzes für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, für Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und die allgemeine Öffentlichkeit. Die Leistungen des sog. niederschwelligen Übergangsangebotes werden durch die LHP an den Auftragnehmenden / die Auftragnehmende übertragen. Das Angebot wird im nachfolgenden verkürzt als "niederschwelliges Übergangsangebot" bezeichnet. Die Abgrenzung des niederschwelligen Übergangsangebotes zu anderen Angeboten ist folgendermaßen einzuordnen. - Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) II: Leistungen nach dem SGB II sollen Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit fördern, als Beispiel kann die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-Maßnahme) (vgl. § 16d SGB II) genannt werden. Inanspruchnahme ist ebenfalls hochschwellig und oftmals sind die Klienten/Klientinnen für die entsprechende AGH-Maßnahme nicht ausreichend belastbar. - Leistungen aus dem SGB V: Leistungen nach dem SGB V, wie Psychiatrie, Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung oder Tagesklinik, haben vorrangig einen Behandlungsauftra
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Soziales & Pflege
Gesucht wird ein Betreiber für ein temporäres, niederschwelliges Übergangsangebot für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Potsdam.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 50 % gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Der Gesamtpreis entspricht dem Bruttopreis gem. Preisblatt (Formular 3.5) Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Gesamtpreis Bieter - Gesamtpreis niedrigstes Angebot) / Gesamtpreis niedrigstes Angebot)) Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Es können maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält 100 Preispunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 (gemäß Gewichtung der Hauptkriterien) gewichtet.
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Leistungsqualität 50 %Qualität
Mit dem Angebot ist ein entsprechendes Konzept einzureichen. Das Konzept ist inhaltlich an die Leistungsbeschreibung, in die Kriterien und Unterkriterien aufzugliedern und entsprechend der weitergehenden Erläuterungen in der Bewertungsmatrix inhaltlich auszurichten. Für die Qualität des Konzeptes sind unter Berücksichtigung der Untergewichtungen maximal 4,0 Wertungspunkte zu erreichen. Die ermittelte Wertungspunktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Ein Angebot dessen Wertungspunktzahl für die Qualität unter 2,0 Punkten liegt, wird nicht für den Zuschlag vorgesehen. Der Bieter mit der höchsten Wertungspunktzahl erhält 100 Leistungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Leistungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Hauptkriterien) gewichtet. Dies ergibt für jeden Bieter die erreichte Leistungspunktzahl für das Kriterium Leistungsqualität. Das Kriterium "Wertung der Leistungsqualität" gliedert sich in die folgenden Unterkriterien auf. Das Konzept sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen: 2a Leitungsumfang (Gewichtung: 70 Prozent) 1. Zielgruppen (Beschreibung der unterschiedlichen Zielgruppen und der ggfs. zu berücksichtigen den Besonderheiten, Beschreibung, wie der niederschwellige Zugang für diese Zielgruppen zum Angebot gesichert werden kann, Abgrenzung von Zielgruppen zu anderen Angeboten wie der KBS) 2. Aufnahmesituation und Clearing (Beschreibung des Aufnahme- und Kennlernprozesses, Entwicklung der persönlichen Ziele (kurz- und mittelfristig) im Anschluss an das Überbrückungsangebot, Im Kennlernprozess ist ein individueller Krisen- und Notfallplan zu erstellen, Konzept zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung Beschreibungen unter Berücksichtigung der EU-DSGVO) 3. an dieTeilnehmenden anspruchsvolle, abwechslungsreiche und angepasste Tätigkeitsmöglichkeiten (Beschreibung der Inhalte und Ausgestaltung der unterschiedlichen Beschäftigungsbereiche (auch bei externen Anbietern), Beschreibungen unter Berücksichtigung der EU-DSGVO) 4. weitergehendes Hilfesystem und Aktivierung von fallunspezifischen sozialraumorientierten nichtpsyatrischen Hilfen (Beschreibung wie diese weitergehende Hilfe- und Unterstützungssystem genutzt werden kann, Beschreibung, wie die nicht-psychiatrischen sozialraumorientierten Angebote von den Besucher*innen genutzt werden können, in ihre Tagesstruktur eingebunden werden können) 5. Beratung ( Beschreibung, wie die individuelle Beratung regelhaft und an die individuellen Bedürfnisse und Bedarfe angepasst wird. Beschreibung, wie die Gruppenangebote außerhalb der Beschäftigungsangebote gestaltet werden. Beschreibung, wie auf verschiedene Gruppendynamiken reagiert und interagiert werden. Beschreibung wie auf akute Krisen (auf individueller sowie Gruppenebene) reagiert wird. 6. Anti-Stigma-Aktivitäten (Beschreibung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Gestaltung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen; auch unter Berücksichtigung von Social Media sowie unter Berücksichtigung der verschiedenen Zielgruppen (Klienten, Angehörige und Fachkräfte), barrierefreie Homepage) 7. Netzwerk- und Gremienarbeit (Nennung von Netzwerkpartner*innen und verbindlichen Kooperationsstrukturen, die bereits bestehen bzw. angestrebt werden, Beschreibung wie diese Netzwerke intitiiert, entwickelt und umgesetzt werden sollen, Beschreibung von Schnittstellenproblematiken und den dazugehörigen Lösungen, Beschreibung der Vermittlung von Besuchenden der KBS an Netzwerkpartner bzw. andere Einrichtungen/Institutionen im (gemeindepsychiatrischen) Versorgungssystem, Beschreibung der Gremienarbeit und aktiven Beteiligung und Übernahme von Verantwortlichkeiten in Gremien bzw. Netzwerken) 2b Personalorganisation (Gewichtung: 15 Prozent) 1. Arbeitsabläufe (Ansätze zu ressourcenschonenden Arbeitsabläufen, Dokumentationsmanagement, standardisierte Prozessabläufe und QM-System vorhanden, Konzept für die Personalsicherheit) 2. Fortbildung und Supervision (Sicherstellung der Fortbildung, Fachtagungen, Kenntnise zu gesetzlichen Neuerungen und Veränderungen, Sicherstellung von Inter- und Supervision (Einzel- und in Gruppenform) 2c Qualitätsdimension (Gewichtung: 15 Prozent) 1. Räumlichkeiten und Ausstattung (Beschreibung der Größe und Ausstattung der Räumlichkeiten des Angebotes) 2. Prozessqualität (Beschreibung, in welchem Rahmen die Prozesse mit Blick auf ihre Zielstellung evaluiert werden (z. B. QM-System), hier ist vor allem der Fokus auf die Kernprozesse der Leistungserbringung (siehe Leistungsumfang in der Leistungsbeschreibung) zu legen) 3. Ergebnisqualität (Beschreibung, in welchen Rahmen die Bedarfe, Bedürfnisse und Zielsetzungen der Teilnehmenden erfasst werden und wie die Zielerreichung sowie die Zufriedenheit gemessen wird (z. B. Zufriedenheitsbefragung)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über die Unternehmensdarstellung (Bieter) mit folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer/-behörde, Unternehmensträger (z.B. Inhaber, Gesellschafter), Stammmkapital (soweit einschlägig), Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z.B. Geschäftsführer) sowie Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Unternehmensdarstellulng von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: Eigenerklärung über mindestens eine unternehmensbezogene geeignete Referenz (Formular 4.6) aus den letzten 5 Jahren (beginnend ab Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist: Als vergleichbare Leistung wird angesehen: Das Betreiben eines gemeindepsychiatrischen Angebotes. Hinweis: Als Referenz wird auch der Leistungszeitraum gewertet, der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen ist, aber die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben innerhalb der Eigenerklärung sind zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Beschreibung der Leistung - Auftraggeber Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerische Referenz für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Nachunternehmer-Anteil
I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung mit Angebotseinreichung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 05.08.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Organic Village gGmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 22 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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