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3. und 4. Änderung des EVB-IT-Systemvertrages zur Beschaffung einer Datenerfassungs-/Datenanalse Software
Bayerisches Polizeiverwaltungsamt (Freistaat Bayer, vertreten durch das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayer. Polizeiverwaltungsamt) · Straubing · Bayern
Beschreibung
Beschaffung einer Datenerfassungs- /Datenanalyse-Software
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Beschaffung einer Datenerfassungs- und Datenanalyse-Software im Rahmen einer Vertragsänderung (3.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.98 Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat (§ 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB), ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Hat der Auftraggeber die Informations- und Wartepflicht gem. § 134 Abs. 2 GWB missachtet oder hat er einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 Satz 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Stellung eines Nachprüfungsantrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
1 Veröffentlichung
- 03.12.2025 Zusätzlich zu den vorhandenen Softwarekomponenten wurde im o.g. Verfahren ein Zusatzmodul für smartFIX beschafft, um die Erkennungsraten auf Dokumenten auszuwerten und so zu versuchen, die Erkennungsdaten zu verbessern. Der Bedarf für das Statistics-Modul wurde erst im Rahmen der Umsetzung des Projektes „eAkte“ festgestellt, da die Software der Fa. Insiders nicht die gewünschten Erkennungsraten bei Dokumenten erzielte. Zusätzlich zu den vorhandenen Softwarekomponenten wurde im o.g. Verfahren ein Zusatzmodul für smartFIX beschafft, um im Rahmen der Fehleranalyse Dokumente anhand verschiedener Parameter aufzufinden und so betriebliche Abläufe zu verbessern und zu beschleunigen. Der Bedarf für das „Web Document Finder“ - Modul wurde erst im Rahmen der Umsetzung des Projektes „eAkte“ festgestellt, da die Software der Fa. Insiders nicht die gewünschten Möglichkeiten zur Dokumentensuche im Rahmen der Fehleranalyse beinhaltete. Beides war dem PVA vorher nicht bekannt und wurde erst im Rahmen der Vertragserfüllung offenbar. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 87 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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