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ELER-Projekt Natura 2000-Praktisch umgesetzt, Teil 3 Los 3 - Kopfweidenpflege an der Nuthe in Kleinleitzkau
Förder- und Landschaftspflegeverein Biosphärenreservat „Mittelelbe“ e.V. · Dessau-Roßlau
Beschreibung
ELER-Projekt Natura 2000-Praktisch umgesetzt, Teil 3 Los 3 - Kopfweidenpflege an der Nuthe in Kleinleitzkau
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Kopfweidenpflege an der Nuthe im Rahmen eines ELER-Projekts.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Nachprüfungsstelle: 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle/Saale Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle Die vom Bieter erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Soweit das Angebot eines Bieters den Zuschlag erhalten soll, werden die übrigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, informiert. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots sein Einverständnis hiermit. Sonstige Angaben Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere etwaige Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal des Bundes veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Information gemäß § 19 TVergG LSA: Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, nicht berücksichtigte Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung zu informieren. Diese Information wird elektronisch (in Textform), spätestens sieben Werktage vor dem Vertragsabschluss, abgegeben. Der nichtberücksichtigte Bieter muss für den Fall einer angestrebten Nachprüfung vor Ablauf dieser Frist die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber elektronisch rügen. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann der nicht berücksichtigte Bieter einen schriftlichen oder elektronischen Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsbehörde stellen. Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Das Verfahren vor der Vergabekammer ist kostenpflichtig. Der Auftraggeber wird für den/die Bieter, der den Zuschlag erhalten sollen, gemäß § 19 MiLoG i.V.m. § 6 WRegG die Abfrage beim Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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