AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 23:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5265a631-3889-48e3-b378-e1398eae0a46/

Durchführung der Fahrzeuginnenreinigung auf den Betriebshöfen der RSVG

Notice-ID: 5265a631-3889-48e3-b378-e1398eae0a46 · Procedure-ID: adb58e2c-ccac-4ec1-b699-27351d92e8da

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Stammdaten

Auftraggeber
Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH, Troisdorf-Sieglar
Veröffentlicht
02.10.2025
Frist (Submission)
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90917000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Vergabe von Fahrzeuginnenreinigungsleistungen bei Kraftomnibussen und PKW auf dem Betriebshof der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) in Troisdorf-Sieglar (Los 1) und dem Betriebshof der RSVG in Hennef (Sieg) (Los 2).

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Fuhrpark auf dem Betriebshof in Troisdorf-Sieglar

Erfüllungsort
Troisdorf-Sieglar

Los 2 — Los 2: Fuhrpark auf dem Betriebshof in Hennef (Sieg)

Erfüllungsort
Hennef (Sieg)

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).