AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/151587) · Abgerufen am 02.09.2026 05:19 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/5266cbf0-3fd9-4b0a-a8e7-2143646543b6/

Abbrucharbeiten und Schadstoffsanierung

Notice-ID: 5266cbf0-3fd9-4b0a-a8e7-2143646543b6 · Procedure-ID: b561eb54-9952-43f1-9681-958a1857f246

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Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bau- und Liegenschaftsamt Rostock, Rostock
Veröffentlicht
27.02.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Grundsanierung des Universitätsgebäudes Parkstr. 6 mit drei Vollgeschossen und einer BGF von 7.895 qm. Das Gebäude wurde als Massiver Mauerwerksbau mit Rippendecken errichtet. Neben Demontage und Abbrucharbeiten findet eine komplette Schadstoffsanierung statt. Hierzu gehören flächendeckende Entfernung asbesthaltigen Estrichs, PAK-Sanierung Bodenplatte, Dekontamination des Dachstuhls.

Vertragslaufzeit

Beginn
20.07.2026
Ende
26.02.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).