AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Überlingen Vergabestelle, Überlingen
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Frist (Submission)
- 15.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 30232100 — Büromaschinen und Computer
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Stadt Überlingen plant, einen Mietvertrag zur Aufstellung und zum Betrieb von Druckern und Multifunktionsgeräten abzuschließen. Der Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte wird durch den Auftragnehmer im Rahmen einer Miete der Geräte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung erbracht. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) gemäß Leistungsbeschreibung spezifiziert. Die Anforderungen an die Geräte, Softwarelösungen und Dienstleistungen (z.B. Service und Wartung etc.) sind insb. der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Alle Systemkomponenten werden über einen Mietvertrag beschafft, der folgende Leistungen umfasst: 1. Beschaffung der Hardware inklusive Service und Wartung der Geräte 2. Beschaffung und Betrieb von Softwarelösungen (z.B. Pull-Printing, Gerätemanagementsoftware) 3. Automatisierte Verbrauchsmaterialbeschaffung (ohne Papier und Heftklammern) 4. Reparatur, Wartung, Support Die Zielsetzung ist die Implementierung eines wirtschaftlichen, einheitlichen und qualitativ hochwertigen Managed Print Service unter Berücksichtigung aktueller Technologien.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2026
- Ende
- 30.11.2031
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 138 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 15.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.