Versicherung
Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung eine Garantie für die Funktionsfähigkeit und Beschaffenheit der Liefergegenstände für eine Dauer von 36 Monaten ab dem Zeitpunkt der Endabnahme.
Ferner muss der Auftragnehmer für eine Dauer von 48 Monaten ab dem Zeitpunkt der Endabnahme alle medientechnischen Anlagen, die Wartungsvorschriften unterliegen, entsprechend der vorgeschriebenen Wartungsintervalle warten und die Dienst- und Serviceleistungen nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses erbringen.