AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/156779) · Abgerufen am 04.10.2026 12:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/52bef455-5fd7-4a33-b15e-d49fde64ac13/

Betriebsärztliche arbeitsmedizinische Betreuung

Notice-ID: 52bef455-5fd7-4a33-b15e-d49fde64ac13 · Procedure-ID: 26cd6732-3eb9-42da-bd95-802f7810a265

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Gera, Gera
Veröffentlicht
28.08.2026
Frist (Submission)
06.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
85147000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
312.605 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadtverwaltung Gera schreibt die arbeitsmedizinische Betreuungsleistung im Zeitraum vom 01.01.2027 - 31.12.2030 aus. Die Leistungen umfassen die arbeitsmedizinische Betreuung entsprechend der rechtlichen Grundlagen für den Gesundheits- und Arbeitsschutz für ca. 1.370 Beschäftigte und Beamte der Stadtverwaltung Gera sowie ca. 290 Aktive der Freiwilligen Feuerwehr. Die Beschäftigten und Beamten sind zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
86 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Thüringen, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).