AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 16:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/52c1d72f-43e8-4ee6-b45e-7c4f82c7989e/

Starkstromanlagen - Neubau IMPC (Pharmazie), Geb. 2441, Beethovenstraße, 38106 Braunschweig

Notice-ID: 52c1d72f-43e8-4ee6-b45e-7c4f82c7989e · Procedure-ID: 98d250c7-ad6a-4b6a-8c21-2aa489c436da

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Braunschweig, Geschäftsbereich 3 - Gebäudemanagement, Braunschweig
Veröffentlicht
18.11.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.428.175 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.11.2025
Ende
01.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Elektro Gattermann
Vertragsabschluss
17.11.2025
Zuschlagsentscheidung
28.10.2025
Angebotsspanne
1.428.175 – 2.063.585 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).