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Dienstleistungsauftrag Konzessionsrichtlinie

Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kranenburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Gemeinde Kranenburg · Kranenburg · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbH
💶 Zuschlagswert 2.535.032 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 17.12.2025

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Telekom Deutschland GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Die Gemeinde Kranenburg (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" beantragt; ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde daraufhin zugelassen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 10 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel auch in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents heruntergeladen werden können.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5RMH/documents). HINWEIS: Bei der unter Ziff. 5.1.12 der vorliegenden Bekanntmachung angegebenen Frist handelt es sich entgegen der dortigen Bezeichnung nicht um die Frist für den Eingang der Angebote, sondern um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge.“

KMU-Anteil der Bieter

1 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (50 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Kranenburg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
  • 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 45 Pkt.
    Kosten

    Die Bewertung der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 9) wird an dem Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke gemessen. Derjenige, der wertmäßig die doppelte Wirtschaftlichkeitslücke (und mehr) des niedrigsten Bieters anbietet, erhält 0 Punkte. Dazwischen wird prozentual ins Verhältnis gesetzt (lineare Interpolation). Es entfällt also auf das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (in Formel und Tabelle „WL“) die Maximalpunktzahl von 45 Punkten. Bei allen anderen Angeboten wird von dieser Maximalpunktzahl (45 Punkte) eine Differenzpunktzahl abgezogen (Punktabzug), die ihrer prozentualen Abweichung zum günstigsten Angebot entspricht. Folgende Berechnungsformeln werden angewandt: Abweichung [in %]=(Wirtschaftlichkeitslücke des Bieters [in €]*100)/(niedrigste angebotene Wirtschaftlichkeitslücke [in €])-100 Punkteabzug [in Punkten]=(45 Punkte*Abweichung [in %])/100 Punktzahl des Bieters=45-Punktabzug [in Punkten] Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeitslücke bildet nach Auffassung des Konzessionsgebers die Wirtschaftlichkeitsunterschiede bezogen auf die Wirtschaftlichkeitslücke angemessen ab.

  • 2. Endkundenprodukte 20 Pkt.
    Kosten

    Bei der Wertung dieses Kriteriums wird für die in vorstehender Tabelle bezeichneten Endkundenprodukte jeweils getrennt bewertet: Hierfür werden für jedes Produkt jeweils sämtliche monatliche Kosten für 24 bzw. 36 Monate hochgerechnet (d.h. es wird ein Preis für einen Zeitraum von 24 bzw. 36 Monaten errechnet) und diese mit einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) aufsummiert. Eventuelle Preisnachlässe (Rabatte o. Ä.), die Endkunden für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden sollen, werden in der Wertung der Preise nicht berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt für jedes Kundenprodukt einzeln. Maximal können für die folgenden vier Endkundenprodukte jeweils 5 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für ein Endkundenprodukt wird jeweils wie folgt bewertet: Die Bewertung der Endkundenprodukte (Anlage 7) wird an dem Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis des jeweiligen Endkundenprodukts gemessen, hierfür wird der jeweilige Gesamtpreis in das Verhältnis zum niedrigsten angebotenen Gesamtpreis gesetzt. Punkte=(niedrigster angebotener Gesamtreis (€))/(Gesamtpreis des Bieters (€))*5 Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.

  • 3. Technisches Konzept 15 Pkt.
    Qualität

    Das technische Konzept (Anlage 5) wird nach Aspekten bewertet, die einen hochwertigen Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb aufzeigen (vgl. Ziff. III. 4. b)). Das Konzept ist entsprechend auszuführen. Die Bieter sind gehalten, hierzu die Word-Vorlage „Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der angebotenen Breitbandversorgung“ (Anlage 5) zu verwenden und ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung erfolgt anhand eines plausiblen Nachweises, dass mit der aufgeführten Technik die angebotenen Bandbreiten und Versorgungsraten sicher und nachhaltig realisiert werden können, bspw. durch Vorlage der Netzplanung gemäß den aktuellen GIS-Nebenbestimmungen. Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösung, Erweiterungsfähigkeit des Netzes, Ausfallsicherheit und die Qualität der Netzanbindungen. Als zuverlässig und hochwertig sind dabei Technologien einzustufen, welche für den jeweiligen Anschluss über die gesamte Zeit eine sichere und dauerhafte dedizierte Bandbreite sicherstellen können. Die mit dem technischen Konzept einzureichende Netzplanung wird hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Vorgaben der GIS-Nebenbestimmung (Version 5.1 vom 03.04.2023) bewertet. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das technische Konzept ist ungenügend sowie nicht plausibel und nachvollziehbar; es bleiben enorme Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen ist. 5 Punkte: Das technische Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten, ob und inwieweit durch das technische Konzept ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netz-betrieb nachgewiesen ist. 10 Punkte: Das technische Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 15 Punkte: Das technische Konzept ist in vollem Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie ein hochwertiger Ansatz in Bezug auf die Realisierung des Netzausbaus und den Netzbetrieb nachgewiesen werden kann.

  • 4. Mitnutzung Infrastrukturen und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.
    Qualität

    Grundlage der Bewertung des Konzeptes Mitnutzung Infrastruktur und alternative Verlegemethoden (Anlage 8) sind sämtliche Netztechnologien und Verlegemethoden im Sinne von Ziff. 6.5 der Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023, außerdem eine Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung (vgl. auch Ziff. III. 4. d)). Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts hin-sichtlich der Beschreibung von Art und Umfang der vorgesehenen Mitnutzung und/ oder der eingesetzten alternativen Verlegemethode(n), der damit zusammenhängende ressourcen-schonende Ausbau sowie die Beschreibung der Kosten- und Zeitersparnis durch die Umsetzung von Mitnutzungen und den Einsatz alternativer Verlegemethoden. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept dahingehend bestehen, dass eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht wird. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht und eine Vergünstigung der Angebotssumme sowie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt und eine Vergünstigung der Angebotssumme so-wie ein ressourcenschonender und beschleunigter Ausbau erreicht werden kann.

  • 5. Zeitplan 5 Pkt.
    Qualität

    Maßgeblich ist der vom Bieter verbindlich in Aussicht gestellte Zeitbedarf zur Realisierung des Projektes, gemessen von dem Zeitpunkt des Zuschlags/ des Inkrafttretens des Zuwendungsvertrages bis zur Gesamtinbetriebnahme des Gigabit-Breitbandnetzes. Der Zeitbedarf ist in Form einer Projektplanung in Monaten darzustellen (vgl. Ziff. III. 4. e)). Die Punkteermittlung aller Bieter wird nach folgender Formel berechnet: Punkte=(kürzester angebotener Zeitbedarf (Monate))/(Zeitbedarf des Bieters (Monate))*5 Das Ergebnis wird auf 0,1 Punkte gerundet.

  • 6. Marketing- und Vertriebskonzept 5 Pkt.
    Qualität

    Grundlage der Bewertung des Marketing- und Vertriebskonzeptes sind die Maßnahmen, mit denen die Kunden informiert, beraten und versorgt werden sollen. Hierzu sind Ausführungen zu den unter Ziff. III. 4. f) aufgeführten Punkten zu machen. Maßgeblich ist die Nachvollziehbarkeit und der Detailgrad des einzureichenden Konzepts da-hingehend, dass eine hohe Anschlussquote zu erwarten ist. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept bestehen, inwieweit eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie eine möglichst hohe Anschlussquote erreicht werden kann.

  • 7. Betriebs- und Servicekonzept 5 Pkt.
    Qualität

    Grundlage der Bewertung des Betriebs- und Servicekonzepts sind die Maßnahmen, durch die die Kunden betreut werden. Hierzu sind Ausführungen zu den unter Ziff. III. 4. g) aufgeführten Punkten zu machen. Wertungsrelevant bei der Konzeptbewertung ist der Umstand, inwieweit das Konzept die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungs-gerechten Leistungserbringung erwarten lässt. Die Punkteermittlung erfolgt nach folgenden Kriterien: 0 Punkte: Das Konzept ist unterdurchschnittlich und nur in Teilen plausibel und nachvollziehbar. Es bleiben erhebliche Unklarheiten durch das Konzept bestehen, ob das Konzept die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwarten lässt. 2,5 Punkte: Das Konzept ist weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht sowie die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwartet werden kann. Es bleiben jedoch Schwächen bei der Zielerreichung. 5 Punkte: Das Konzept ist im vollen Umfang plausibel und nachvollziehbar. Es lässt erkennen, dass die geforderte Leistung optimal umgesetzt sowie die Sicherstellung einer fortlaufenden, unterbrechungsfreien und anforderungsgerechten Leistungserbringung erwartet werden kann.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. 5.1.12. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Telekom Deutschland GmbH 2.535.032 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 542 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Telekom Deutschland GmbH
    Zuschlagswert 2.535.032 €

    1 Veröffentlichung

    • 06.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.078 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 977.067 €
Median 3.071.347 €
Oberes Quartil 14.151.401 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Gemeinde Kranenburg · Kranenburg

norbert.jansen@kranenburg.de
+49 28267912

2.535.032 €
Zuschlagswert

Vergabenummer 25077 II 22
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Gemeinde Kranenburg
Standort Kranenburg, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 06.07.2026
CPV-Codes (3) 64210000 · Post- und Telekommunikationsdienste
32571000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
32412000 · Nachrichten- und Rundfunktechnik
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,4) (?)
Erfüllungsort Kranenburg
Laufzeit 84 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Telekom Deutschland GmbH · Bonn

Auftragnehmer (?)
Telekom Deutschland GmbH
Vertrag 17.12.2025

Ø Bieter in der Branche 2.4

Historischer Durchschnitt aus 24.812 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.079 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Zuletzt geprüft am 09.07.2026

Daten korrigieren →