AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/52e60643-8948-4546-81f2-fd5848daef5b) · Abgerufen am 04.10.2026 11:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/52e60643-8948-4546-81f2-fd5848daef5b/

Punktwolkenmanagementsystem inkl. Hosting

Notice-ID: 52e60643-8948-4546-81f2-fd5848daef5b · Procedure-ID: e52a8d1a-7f19-4508-ba26-5948b9e8dbf2

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung, Hamburg
Veröffentlicht
27.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72212517 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
341.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg als innovativer Dienstleister für Geodaten plant die Einführung eines Punktwolken-Managementsystems (PWMS), um die derzeit dezentral und heterogen gespeicherten Punktwolken (PW) zentral auffindbar und verfügbar zu machen. Das PWMS soll eine zentrale Ablage aller Punktwolken und ein einheitliches Management bieten. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, Implementierung, Anpassung, Betreuung und Betrieb eines solchen Systems als Software-as-a-Service-Lösung.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Point Cloud Technology GmbH
Vertragsabschluss
27.07.2026
Zuschlagsentscheidung
13.07.2026
Angebotsspanne
227.700 – 499.896 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).