AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 04:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/52fa6040-e7df-4d90-966f-bdaded7765ba/

Rahmenvereinbarung über die Entwicklung und Pilotierung von Datenanalysen und Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) im Modellprojekt SMILE24.

Notice-ID: 52fa6040-e7df-4d90-966f-bdaded7765ba · Procedure-ID: 48a12f33-c5be-4792-8f6a-04745b1c78ef

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Stammdaten

Auftraggeber
Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH), Kiel
Veröffentlicht
20.03.2026
Notice-Typ
cont-modif
CPV-Code
72210000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Zur optimierten Bereitstellung des On-Demand-Verkehrs (ODV) wurden Daten- und KI-basierte Nachfrageprognosen im Modellprojekt SMILE24 entwickelt und verschiedene Auswertungen in einem Dashboard bereitgestellt. Die übertragbare Nutzbarkeit dieser Auswertungen soll mit der Änderung auf veränderten Bediengebieten nachgewiesen und so die Umsetzung in diesen Teilprojekten des Modellprojektes SMILE24 vollendet werden, um interessierte Aufgabenträger bestmöglich durch die NAH.SH beraten zu können und übertragbare Erkenntnisse über das Modellprojekt SMILE24 hinaus bereitzustellen.

Vergabe-Status

Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
Vertragsabschluss
13.02.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).