Planungsleistung über die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen KG 440 Starkstromanlagen, KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlage und KG 460 Förderanlagen im Sinne des § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für das Bauvorhaben zum Umbau des Hauses 8 der Hermann-Schafft-Schule in 34576 Homberg (Efze). Gegenstand des Hauptauftrages im Sinne der §§ 3 Abs. 1 und 55 Abs. 1 S. 2 HOAI sind die Grundleistungen der - Leistungsphase 2 Vorplanung (nur für die Anlagengruppe KG 460 Förderanlagen), - Leistungsphase 3 Entwurfsplanung, - Leistungsphase 5 Ausführungsplanung, - Leistungsphase 6 Vorbereiten der Vergabe, - Leistungsphase 7 Mitwirken bei der Vergabe und im Rahmen einer stufenweisen Beautragung einzeln oder im Gesamten die Grundleistungen der - Leistungsphase 8 Objektüberwachung, - Leistungsphase 9 Objektbetreuung und Dokumentation sowie als besondere Leistungen im Sinne der §§ 3 Abs. 2 und 55 Abs. 3 HOAI nach Bedarf - das Prüfen und Anerkennen von Schaltsplänen auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchführungsplanung im Rahmen der Leistungsphase 5, - die Fortschreibung der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte und Ansichten) bis zum Bestand im Rahmen der Leistungsphase 8, - das Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen und - den Vergleich mit Bedarfswerten; Vorschläge für Betriebsoptimierungen zur Senkung der Medien- und Energieverbrauches im Rahmen der Leistungsphase 9. Die anrechenbaren Kosten (DIN 276) nach den §§ 4 und 54 HOAI gestalten sich für die Anlagengruppen wie folgt: - KG 440 Starkstromanlagen - 511.300,00 Euro (netto) - KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlage - 114.850,00 Euro (netto) - KG 460 Förderanlagen - 20.000,00 Euro (netto) Weitere Einzelheiten sind der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung, bestehend aus der Anlage "A_Projektbeschreibung" nebst Anhängen (insb. Anlage "C1 Honorarvertrag Elektroplanung mit Anlagen") zu entnehmen,