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Pacht- und Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Mensa und des Kiosks der Christian Albinus Oberschule Weyhausen inklusive Anlieferung weiterer Bedarfsstellen in Trägerschaft der Samtgemeinde Boldecker Land
Samtgemeinde Boldecker Land · Weyhausen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPacht- und Rahmenvertrag über die Bewirtschaftung der Mensa und des Kiosks der Christian Albinus Oberschule Weyhausen inklusive Anlieferung weiterer Bedarfsstellen in Trägerschaft der Samtgemeinde Boldecker Land🏆 Dussmann Service Deutschland GmbH · Hannover
- Dussmann Service Deutschland GmbH · Hannover
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Dussmann Service Deutschland GmbH. Die übrigen 2 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Pacht- und Rahmenvertrag (gem. § 21 VgV) über die Bewirtschaftung der Mensa und des Kiosk für die SchülerInnen der Christian Albinus Oberschule Weyhausen und der Hortkinder aus der Grundschule Weyhausen sowie die Lieferung von verzehrfertiger Mittagsverpflegung aus dieser Mensa heraus an weitere 13 Bedarfsstellen (11 Kindergärten/Krippen, 1 Ganztagsgrundschule, 1 Hort) ab dem 01.02.2024
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 0 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Dussmann Service Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 07.12.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 114 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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