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GM Klinke Buckauer Straße MD - Örtliche Bauüberwachung
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
Ingenieurgemeinschaft Gnade GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Erbringung der Leistung der Fremdüberwachung Örtlichen Bauüberwachung im Gewässerausbau, -umbau, Kanalsanierung für das Bauvorhaben GM Klinke Buckauer Straße MD - Istandhaltung/ Öffnung/ Verlegung mit den Leistungen u.a.: - Prüfen der Vergabeunterlagen des AG - Bauüberwacher muss mind. 3 Tage/ Woche auf der Baustelle sein - Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften - Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen - Führen eines Bautagebuchs analog und digital - gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen - Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen - Aufmaß- und Rechnungsprüfung - Mitwirken bei behördlichen Abnahmen - Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage - Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel, - Prüfung der Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweisen, falls vorhanden gemeinsam mit dem Prüfstatiker - Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (z. B. Fachingenieure, Fremdüberwachung Erdbau, Fremdüberwachung Bauvermessung, Ökologische Baubegleitung) - Führen und Zusammenstellen der Bauakte - Prüfung von Nachträgen (bis zu 15 Stück mit je 20 Einzelnachtragspositionen) anhand des Nachtragprüfungsformular des LHW (Anlage 3) und Teilnahme an Nachtragsverhandlungen; sowie begründende protokollarische Dokumentation des Verhandlungsergebnisses, Einzelnachtragspositionen sind zu Nachträgen zusammenzufassen - Bei Notwendigkeit in Verzug setzen des AN - Die örtliche Präsenz des Auftragnehmers ist während der Bauzeit auch in kurzen Intervallen sicherzustellen
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
5.1.3 Geschätzte Dauer / Enddatum der Laufzeit - angepasst auf 09.12.2027. 5.1.6 Angaben zu Mitteln der Europäischen Union - entfernt.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 09.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaanpassung
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis. 100 %Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 75 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurgemeinschaft Gnade GmbHZuschlagswert 82.867 €1 Veröffentlichung
- 23.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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