AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.05.2026 03:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/53766a0a-d7c0-4fa4-bc0c-22ce8a2edcbf/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial

Notice-ID: 53766a0a-d7c0-4fa4-bc0c-22ce8a2edcbf · Procedure-ID: 5e16384f-4496-49ef-9afc-fc7fa8b07068

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Stammdaten

Auftraggeber
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
Veröffentlicht
18.11.2025
Frist (Submission)
27.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30192700 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Geschätztes Rahmen-Volumen
10.490.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Büromaterial. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der folgenden Warengruppen: - Ordnung und Registratur - Ordner - Ordnerzubehör - Hefter - Mappen - Prospekte und Aktenhüllen - Register/Trennmittel - Ordnungszubehör - Gummibänder - Blöcke/Hefter/Kladden - Folien - Haftnotizen - Schreiben und Korrektur - Rund um den Schreibtisch (Heftgeräte, Enthefter, Locher, Schreibunterlage, Papierkörbe) - Etiketten, Beschilderung, Kennzeichnung - Zeichenbedarf - Moderationsbedarf - Präsentationsbedarf - Klebeartikel - Stempelzubehör - Pilotenkoffer, Aktenkoffer - Versandmittel (Packbänder, Abroller usw. ausgenommen Briefhüllen und Versandtaschen) In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B) inkl. Angebotsvordruck wird ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) inkl. nachgeordneter Bereiche, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) inkl. nachgeordneter Bereiche, die Stadt Celle und die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen sowie diverse Kommunen gem. dem Anhang "Übersicht der Kommunen". Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
124 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).