16FEI24132 - Bauüberwachung S13, Baubereich Nord.
DB Netz AG · Frankfurt am Main · Hessen
Beschreibung
S13, Baubereich Nord, Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen / technische Streckenausrüstungen Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung (TB n. 4.2) Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA — BÜW Bauvermessung, — Steuerung der Bautätigkeit, — Aufgaben der baubetrieblichen Planung und Anmeldung ab 2019.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird die bauvertragliche und fachtechnische Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und technische Streckenausrüstungen im Baubereich Nord der S13.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
6 Veröffentlichungen
- 24.02.2026 MKA 072 Durch Anpassungen in den Richtlinien, der Technischen Mitteilung (TM) zur Erfassung von Gleisentwässerungsanlagen und dem Handbuch "Lärmschutzbauwerke LB: SAP-Abbildung" sind eine wesentliche größere Anzahl an Unterlagen zu erstellen. Laut Vertrag ist eine Erstellung 4 Wochen vor IBN gefordert. Das ist aufgrund der Vielzahl der jetzt notwendigen Prüfungen nicht mehr ausreichend und muss daher zeitnah begonnen werden. Die zusätzlichen Dokumentationpflichten zur Erfassung der neu gebauten technischen Anlagen sind zwingend vor der Inbetriebnahme im Dezember 2026 abzuschließen um anschließend einen sicheren Regelbetrieb mit Aufnahme der S-Bahn Fahrten zu gewährleisten. Zur Gewährleistung der IBN im Dezember 2026 müssen die Dokumentationsaufgaben zeitnah begonnen werden. Die INGE BÜW ist mit der Koordination und Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Dokumentationspflichten beauftragt. Die vertraglichen Aufgaben können von der INGE BÜW nur erfüllt werden, wenn auch die zusätzlichen Aufgaben der Dokumentation von Ihr mit übernommen werden. Daher kann keine andere BÜW und kein anderer AN beauftragt werden. Die zusätzlichen Dokumentationspflichten können nur von einem am Projekt Beteiligten ausgeführt werden. Eine Aufteilung dieser Leistungen würde dazu führen, dass zusätzliche Schnittstellen von der BÜW abzudecken wären. Einem unbeteiligten zusätzlich zu beauftragenden Auftragnehmer einzubinden und die Besonderheiten des Projekts zu erklären, die für die Dokumentation notwendig ist, erfordert einen zusätzlichen Aufwand der vergleichbar hoch wie die eigentliche Dokumentation ist und dann nochmals von der BÜW auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft werden muss. Diese zu erwartenden erheblichen Zusatzkosten können nur mit Beauftragung der INGE BÜW vermieden werden, die ohnehin für die Koordination und Sicherstellung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation beauftragt sind. Die bestehende BÜW begleitet das Projekt bereits seit mehreren Jahren, kennt sowohl die Maßnahme als auch die örtlichen Gegebenheiten sehr genau. Die Einbindung eines zusätzlichen Auftragnehmers würde die Schnittstellenanzahl erhöhen, das Konfliktpotenzial steigern, die Projektkomplexität unnötig vergrößern und hohe Zusatzkosten verursachen.
- 23.02.2026 MKA 073 Die zusätzlichen Bauleistungen sind zur Gewährleistung des Zwischenzustands bis zur endgültigen IBN im Dezember 2026 zusätzlich erforderlich geworden. Da diese Aufgaben im Zusammenhang mit den übrigen TK-Bauarbeiten zur Sicherstellung der IBN des Stellwerks und für den sicheren Betrieb des Zwischenzustands erforderlich sind, kann keine andere BÜW beauftragt werden. Eine separate Vergabe der Überwachungsleistungen für die TK-Bauarbeiten an eine andere Bauüberwachung, hätte zur Folge, dass in den gleichen Sperrpausen verschiedene Bauüberwachungen für die TK-Bauarbeiten zur Herstellung einer betrieblich notwendigen Telekommunikation im Bereich des ESTW Bonn-Beuel zuständig wären. Diese Unterteilung der Überwachungsleistungen würde dazu führen, dass zusätzliche Schnittstellen in der BÜW abzudecken wären. Die würde zu unklaren Zuständigkeiten hinsichtlich der Ansprechpartner führen, die Kommunikation mit dem AN Bau würde durch die Aufteilung der Aufgaben der BÜW auf einen weiteren BÜW erheblich erschwert. Dies gilt insbesondere für die Herstellung eines sicheren Betriebszustands. Weitere Schwierigkeiten bestehen bei der kaufmännischen Abrechnung von Bauleistungen mit verschiedenen Bauüberwachern (Vermeidung von Doppelabrechnungen von Aufmaßen), sowie der Zuständigkeit bei der Bewertung von Bau-Nachträgen durch die Bauüberwachung. In diesem Zusammenhang sind auch die Synergieeffekte zu bewerten, die sich bei der Arbeitsvorbereitung und Organisation auf der Baustelle ergeben. Bei einer Übernahme der Zusatzleistung durch die INGE BÜW Vergabe kann der Personaleinsatz, sowohl für die Bauüberwachung selbst als auch für die Overhead-Kosten, optimiert werden. Eine doppelte Vergabe von Leistungen (z.B. müssten Vertreter beider Bauüberwachungen an sämtlichen Baubesprechungen teilnehmen) kann so vermieden werden. MKA 074 Die zusätzlichen Bauleistungen sind zwingend vor Beginn der Sperrpause im Juli 2026 auszuführen, damit die bauausführende Baufirma für die Oberleitung die notwendige Baufeldfreiheit von uns erhält, um sowohl die 15-kV-Leitung als auch die Gründung ordnungsgemäß zu sichern. Im betroffenen Abschnitt bestehen zahlreiche und komplexe Schnittstellen – unter anderem mit dem Projekt Generalsanierung. Das Risiko, dass fachliche Abhängigkeiten oder projektspezifische Besonderheiten nicht vollständig berücksichtigt werden, wäre erheblich. Zur rechtzeitigen Herstellung noch vor der Sperrpause, ist eine Ausführung im April 2026 vorgesehen. Daher kann keine andere BÜW beauftragt werden. Die bestehende BÜW begleitet das Projekt bereits seit mehreren Jahren, kennt sowohl die Maßnahme als auch die örtlichen Gegebenheiten sehr genau und verfügt über ein eingespieltes und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis mit allen Auftragnehmern. Die Einbindung eines zusätzlichen Auftragnehmers würde die Schnittstellenanzahl erhöhen, das Konfliktpotenzial steigern und die Projektkomplexität unnötig vergrößern. Eine Aufteilung der Überwachungsleistungen würde dazu führen, dass zusätzliche Schnittstellen in der BÜW abzudecken wären. Dies würde zu unklaren Zuständigkeiten hinsichtlich der Ansprechpartner führen, die Kommunikation mit dem AN Bau würde durch die Aufteilung der Aufgaben der BÜW auf einen weiteren BÜW erheblich erschwert. Dies gilt insbesondere für Bauarbeiten während des Betriebs. Weitere Schwierigkeiten bestehen bei der kaufmännischen Abrechnung von Bauleistungen mit verschiedenen Bauüberwachern (Vermeidung von Doppelabrechnungen von Aufmaßen), sowie der Zuständigkeit bei der Bewertung von Bau-Nachträgen durch die Bauüberwachung. In diesem Zusammenhang sind auch die Synergieeffekte zu bewerten, die sich bei der Arbeitsvorbereitung und Organisation auf der Baustelle ergeben. Bei einer Übernahme der Zusatzleistung durch die INGE BÜW Vergabe kann der Personaleinsatz, sowohl für die Bauüberwachung selbst als auch für die Overhead-Kosten, optimiert werden. Eine doppelte Vergabe von Leistungen (z.B. müssten Vertreter beider Bauüberwachungen an sämtlichen Baubesprechungen teilnehmen) kann so vermieden werden.
- 13.01.2026 00: Bei einem Wechsel der BUW müssen neue Betren sowie Sicherungspläne erstellt und bei der DB InfraGo eingereicht werden. Auf Grund des für diese Leistungen notwendigen Ausführungszeitraums ist eine eine Neu-Vergabe inkl. Neu-Erstellung entsprechender Betra/Betren sowie Sicherungspläne nicht möglich-Darüber hinaus ist das bereits vorhandene spezielle Fachwissen zur Vorbereitung und Begleitung der hier betroffenen Arbeiten essentiell für den Erfolg der Maßnahme. Bei der Begleitung der Arbeiten durch eine andere BUW würden auf Grund der zeitlichen Zusammenhänge (Vergabe / Betren / Sicherungspläne) erhebliche Terminrisiken entstehen, da Folgemaßnahmen (beginnend ab dem 01.01.2026) zur Sicherstellung der Inbetriebnahme der S13 nicht rechtzeitig ausgeführt werden könnten. Neben dem erheblichen Inebtriebnahme-Risiko sind weitere Zusatzkosten von anderen im Projekt tätigen Bau-ANs zu erwarten. 74: Die Bauleistungen zur Erstellung der zwei zusätzlichen Signalausleger im PFA 4 müssen parallel und in enger Abstimmung der Nachbargewerke Los 10.003 (Oberleitung) und Los 06.001 (Kabeltiefbau ) durchgeführt werden. IBN-Termin der Signalausleger ist Dezember 2026. Die Aufgaben der BUW in den vorhandenen Sperrpausen können wegen der Komplexität der gewerke-übergreifenden Baulose nicht aufgeteilt werden. Die Verantwortung der handelnden Personen muss zur Ausnutzung der genehmigten Sperrpausen und zur Gewährleistung der Sicherheit während der Sperrpausen für die Arbeiten im PFA gelten. Eine separate Vergabe der Uberwachungsleistungen für die Signalausleger an eine andere Bauüberwachung, hätte zur Folge, dass in den gleichen Sperrpausen verschiedene Bauüberwachungen einerseits für den Kabeltiefbau und die Signaltechik und andererseits für den Bau der Signalausleger zuständig wären. Diese Unterteilung der Uberwachungsleistungen würde dazu führen, dass je nach Gewerk, eine andere Bauüberwachung zuständig wäre. Bei den Bau-AN der verschiedenen Gewerke führt dies zu unklaren Zuständigkeiten hinsichtlich der Ansprechpartner. Die Kommunikation mit dem AN Bau würde durch die Aufteilung der Aufgaben der BUW auf einen weiteren BUW erheblich erschwert. Dies ist nicht in unserem Interesse und gilt insbesondere für die Sicherung der laufenden Bauarbeiten bei gleichzeitigem Bahnbetrieb und bei der Erstellung von Betra- Anträgen. Die Vermeidung von Gefahrensituationen bei Bauarbeiten am Gleis hat jedoch höchste Priorität und kann nur durch die Übernahme der Zusatzleistungen durch die INGE BUW bestmöglich erreicht werden. Weitere Schwierigkeiten bestehen bei der kaufmännischen Abrechnung von Bauleistungen mit verschiedenen Bauüberwachern (Vermeidung von Doppelabrechnungen von Aufmaßen), sowie der Zuständigkeit bei der Bewertung von Bau-Nachträgen durch die Bauüberwachung. In diesem Zusammenhang sind auch die Synergieeffekte zu bewerten, die sich bei der Arbeitsvorbereitung und Organisation auf der Baustelle ergeben. Bei einer Übernahme der Zusatzleistung durch die INGE BÜWVergabe kann der Personaleinsatz, sowohl für die Bauüberwachung selbst als auch für die Overhead-Kosten, optimiert werden. Eine doppelte Vergabe von Leistungen (z.B. müssten Vertreter beider Bauüberwachungen an sämtlichen Baubesprechungen teilnehmen) kann so vermieden werden. aktuell
- 08.09.2025 MKA 75 Die zu überwachenden Bauleistungen sind zur Inbetriebnahme im Jahr 2026 erforderlich und müssen bis zum Ende der Generalsanierung im Dezember 2026 vor Betriebsaufnahme der S-Bahn abgeschlossen sein. An der Stelle der vertraglich vereinbarten Schallschutzwand wird jetzt eine gemeinsame Schallschutzwand hergestellt, die sowohl die Belange der Bahn, als auch der Autobahn berücksichtigt. Eine separate Vergabe der Überwachungsleistungen für diese Schallschutzwand an eine andere Bauüberwachung, hätte zur Folge, dass im zentralen Umbaubereich für die Streckenerneuerung zwischen PFA 2 und PFA 3 in den gleichen Sperrpausen verschiedene Bauüberwachungen einerseits für den Bau des Bahnkörpers und der Gleise und der parallel verlaufenden Schallschutzwand in unmittelbarer Nähe zur Autobahn zuständig wären. Bei den Bau-AN der verschiedenen Gewerke führt dies zu unklaren Zuständigkeiten hinsichtlich der Ansprechpartner. Die Kommunikation mit dem AN Bau würde durch die Aufteilung der Aufgaben der BÜW auf einen weiteren BÜW erheblich erschwert. Dies ist nicht in unserem Interesse und gilt insbesondere für die Sicherung der laufenden Bauarbeiten bei gleichzeitigem Bahnbetrieb und bei der Erstellung von Betra-Anträgen, sowie dem parallel verlaufendem Autobahnbetrieb. Die Vermeidung von Gefahrensituationen bei Bauarbeiten am Gleis hat jedoch höchste Priorität und kann nur durch die Übernahme der Zusatzleistungen durch die INGE BÜW bestmöglich erreicht werden.
- 29.01.2025 58b -Grundsätzlich werden Bauabschnitte immer mindestens zwischen zwei Anschlussstellen geplant und umgesetzt. Damit werden Baumaßnahmen an der Autobahn sinnvoll gebündelt, zusätzliche Bauzustände vermieden und Einschränkungen für den Verkehr reduziert. Die Bauphasen zur Umlenkung des Verkehrs für den Bau des kreuzungsbedingten Ingenieurbauwerks, müssen mit den nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen gebündelt werden, um die Bauphasen für beide Anteile gleichzeitig zu nutzen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist der nicht kreuzungsbedingte Anteil des Abschnitts in die EKrG-Vereinbarung aufgenommen worden. Der nicht kreuzungsbedingte Anteil wird dabei vollständig von der Autobahn finanziert. Die Abgrenzung des nicht kreuzungsbedingten Anteils ist hierbei nur eine finanzierungstechnische Teilung an den in der EKrG-Vereinbarung aufgeführten Stationen km 1,230 und km 0,025, bzw. 0,237. Bautechnisch lässt sich die Maßnahme nicht trennen, da die Ausbauarbeiten über diese kilometerabschnitte hinausgehen. Eine getrennte Überwachung von Einbau- und Ausbaumengen für den nicht kreuzungsbedingten Anteil ist daher nicht möglich.
- 24.09.2024 54 -Beim Abbruch der Widerlager der Brückenbauwerke Schultheißstraße und Stadtbahn in Vilich wurde festgestellt, dass die Sporne der Widerlager soweit unter den Oberbau reichen, dass der Oberbau ausgebaut und anschließend wieder hergestellt werden musste. Damit wurde auch der Aus- und Wiedereinbau der Oberleitung erforderlich. Im Berich des Verbaus/Fangedamms zur Erweiterung der SÜ Mirz sind Absackungen aufgetreten für die zusätzliche Stopfarbeiten erforderlich wurden. Aufgrund der nicht vorhersehbaren Absackungen wurde entschieden zum Ausbau des Verbaus das Gleis auszubauen, einen Bodenaustausch vorzunehmen und nach Rückbau des Verbaus das Gleis wieder aufzubauen. 55 -Die INGE BÜW ist u.a. mit der örtlichen Bauüberwachung in den betroffenen Bereichen der Brücken Schultheißstraße, Stadtbahn Vilich und SÜ Mirz beauftragt. Die zusätzlichen Bauüberwachungsleistungen der nicht vorhersebaren zusätzlichen Bauleistungen mussten im Zusammenhang mit den beauftragten Arbeiten zum Rückbau der Brücken Schulheißstraße und Stadtbahn Vilich, bzw. zum Rückbau des Verbaus an der SÜ Mirz durch die INGE BÜW übernommen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dadurch unberührt 69 - m Rahmen der geplanten Umbau-Arbeiten an der EÜ Vilicher Bach kam es zu mehreren Änderungen im Bauablauf und damit einhegehender Überwachungsleistungen. Ursprünglich geplant war die Erweiterung des Bestandsbauwerkes um eine neue selbsttragende Brückenkappe. Aufgrund der Bauwerkssubstanz erfolgt ein kompletter Rückbau mit anschließedenm Neubau. Betroffen hiervon sind auch sämtliche Neben-Gewerke der fachtechnischen BÜW. 70 -m Rahmen der geplanten Umbau-Arbeiten an der Strü A 59 kam es zu mehrerern Änderungen im Bauablauf und damit einhegehender Überwachungsleistungen. Grund hierfür ist die Nicht-Baubarkeit der ursprünglich geplanten Variante. Ua. gab es keine Möglichkeit seitens der Autobahn GmbH eine Eischränkung der Fahrsteifen zu ermöglichen. -Geplant war die einsitige Sperrung der BAB, zur Ausführung kam eine 6-wöchige Vollsperrung -Geplant war die Herstellung Teilbauwerke als Spannbetonüberbauten, zur Ausführung kamen 2 Rahmenbauwerke, die in Seitenlage hergestellt wurden und anschließend eingeschoben wurden. -Rück und Wiederaufbau bereits erstellter Anlagen (LSW und OLA)
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.