AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/53eab3ff-a34c-4c75-b6b2-f87e79ccdb47) · Abgerufen am 15.08.2026 07:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/53eab3ff-a34c-4c75-b6b2-f87e79ccdb47/

ENNO 2 Testkundenerhebung und Kundenmonitoring

Notice-ID: 53eab3ff-a34c-4c75-b6b2-f87e79ccdb47 · Procedure-ID: dcd6e319-0a46-4619-882f-1b114a429f97

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Stammdaten

Auftraggeber
Regionalverband Großraum Braunschweig, Braunschweig
Veröffentlicht
05.09.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79313000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Verkehrsvertrags Elektronetz-Niedersachsen Ost 2 (ENNO 2) ist vorgesehen, dass eine Testkundenerhebung sowie ein Kundenmonitoring durch die Aufgabenträger durchgeführt wird. Zur Umsetzung dieser Anforderung soll ein Gutachter eingesetzt werden. Die Erhebung findet auf den Linien RE30 Wolfsburg Hbf – Gifhorn – Hannover Hbf sowie der RE50 Wolfsburg Hbf – Braunschweig Hbf – Hildesheim Hbf – Elze (Han) statt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2030
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
kobra Nahverkehrsservice GmbH
Vertragsabschluss
25.08.2025
Zuschlagsentscheidung
13.08.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).