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Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham 2026
Landratsamt Cham · Cham · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Lieferung von Streusalz/Tausalz Natriumchlorid (NaCl), Steinsalz im Früh- und Winterbezug für den Landkreis Cham
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung zur Lieferung von Streusalz (Natriumchlorid, Steinsalz) für den Landkreis Cham im Früh- und Winterbezug.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur erlaubten Berufsausübung.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Angabe der Höhe der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung dass: der Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, dass die gewerblichen Voraussetzungen zur Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt sind, dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen die in § 123 GWB genannten Strafbestimmungen rechtskräftig vorliegt, dass keine relevante nach § 149 Abs. 2 Gewerbeordnung einzutragende vollziehbare bzw. nicht mehr anfechtbare Entscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung vorliegt, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs.1 Nr. 1 GWB besteht, dass kein Interessenkonflikt gemäß § 124 Abs. 1Nr. 5 GWB besteht dass keine Wettbewerbsverzerrung nach § 124 Abs 1 Nr. 6 GWB vorliegt. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
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Gesamtjahresumsatz
Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre, Angabe des Umsatzes der 3 letzten Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Vorlage des Prüfberichtes eines akkreditierten Prüfinstitutes über das angebotene Produkt (siehe Produktbeschreibung) Der Prüfbericht darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Ausstellung)., - Vorlage des Durchschnitts der Eigenkontrollen (des Herstellers) der angebotenen Charge/ des Produktes, über 4 Wochen (siehe Produktbeschreibung).
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Angabe von drei Referenzen von in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Lieferungen.
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe welche Teile des Auftrages an Nachunternehmen vergeben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 19.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 22 Tage nach Fristende
Zuschlagswert 1.006.709 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 221 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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