Sicherheiten / Bürgschaften
Um die Patientensicherheit, einen zuverlässigen Betrieb und eine eindeutige Verantwortlichkeit für das Gesamtsystem zu gewährleisten, wird auf eine Losvergabe daher explizit verzichtet.
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 03.11.2026, 10:00 Uhr (noch 8 Tage)
Mit diesem Vergabeverfahren beabsichtigt der Auftraggeber die Beschaffung eines mobilen, vollständig ausgestatten Transportinkubators, der für den bodengebundenen Transport von 300g – 5.000g leichten Patientinnen und Patienten im Rettungswagen und Intensivtransportwagen sowie für den Einsatz in den vorgesehenen Rettungshubschraubern (Typ H145 mit Fünfblattrotor) nachweislich geeignet und mit den dort vorhandenen Befestigungs-, Energie-, Gas- und sonstigen Schnittstellen kompatibel sowie für den vorgesehenen Einsatz freigegeben ist.
Bei einem Transportinkubator handelt es sich um ein sicherheitskritisches Gesamtsystem, welches mit einer Vielzahl integrierter Komplementärprodukte genutzt wird. Beatmungsgerät, Infusionssysteme, Plattform, Strom- und Gasversorgung sowie weitere Komponenten müssen technisch und sicherheitstechnisch aufeinander abgestimmt sein. Das Kombinieren dieser Produkte innerhalb eines Gerätesystems kann Fragen zur Kompatibilität, Konformität, Herstellervorgaben, Befestigung, Strom- und Gasversorgung, Wartung sowie zur Verantwortung im Störungs- oder Schadensfall ergeben. Um diesen vorzubeugen, beabsichtigt die Hallesche Universitätsmedizin die Beschaffung eines vollständig ausgestatten Systems, dessen Konfiguration gemäß Leistungsverzeichnis vom Hersteller vorgesehen bzw. freigegeben ist und sicher betrieben werden kann. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die vollständige technische Integration und bestimmungsgemäße Funktion des angebotenen Transportinkubators einschließlich aller mitgelieferten Komponenten, Schnittstellen und Befestigungseinrichtungen. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass die angebotene Kombination der Komponenten vom jeweiligen Hersteller für die vorgesehene Kombination und den vorgesehenen Transportbetrieb freigegeben ist.
Um die Patientensicherheit, einen zuverlässigen Betrieb und eine eindeutige Verantwortlichkeit für das Gesamtsystem zu gewährleisten, wird auf eine Losvergabe daher explizit verzichtet. We
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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Auftraggeber beschafft ein integriertes System eines neonatologischen Transportinkubators inklusive Zubehör für den bodengebundenen und luftgestützten Rettungsdienst.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis für das Gerätesystem fließt zu 30% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 30 Punkten. Im Preisblatt unter ""Teil A - Geräteeinheit"" sind alle im LV geforderten Bestandteile aufgeführt. Sollte Ihr System weitere Komponenten erfordern, um eine Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, müssen diese in den zusätzlichen Feldern im Preisblatt im ""Teil A - Systempreis"" hinterlegt werden. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kleinstkomponenten, Verbindungselemente etc. zur Erzeugung einer Betriebsbereitschaft monetär in den jeweiligen Oberkategorien zu berücksichtigen sind. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums ""Preis Gerätesystem"", wird die Gesamtsumme (Netto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*30
Der Preis für die Option Standard-Wartungsvertrag fließt zu 30% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das entspricht 30 Punkten. Im Preisblatt unter ""Teil E - Option Standard Wartungsvertrag"" sind die Jahrespauschalen für einen Wartungsertrag entsprechend dem LV einzutragen. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums ""Preis Option Standard-Wartungsvertrag"" wird die Gesamtsumme (Netto) des Projektpreises inkl. aller Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*30
Die Bewertung des Zuschlagskriterium ""Systemspezifikation"" erfolgt anhand der im Dokument "Bewertungsmatrix" (Teil der Vergabeunterlagen) Bewertungsmatrix und Punkteverteilung und fließt mit 30% in die Gesamtwertung ein. Es können maximal 75 Punkte (max. gewichtete Punkte: 30) für dieses Zuschlagskriterium erreicht werden. Zur Berechnung der in Summe erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriterium 'Systemspezifikation' wird folgende Formel angewendet: Erreichte Punkte(Bieter)*30/75
Der Preis für die im Betrachtungszeitraum von vier Jahren anfallenden Verbrauchsmaterialien fließt mit 10% in die Bewertung des Gesamtangebotes ein. Im ""Teil C - Verbrauchsmaterialien"" des Preisblattes sind die Bieter dazu angehalten, die erforderlichen Verbrauchsmaterialien für eine Behandlung während eines Transports aufzuführen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält die maximale Anzahl gewichteter Punkte. (10) Die übrigen Angebotspreise (P(Bieter) werden zum wirtschaftlichsten Preis ins Verhältnis gesetzt. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums ""Preis Verbrauchsmaterialien"", wird die Gesamtsumme für 48 Monate des Preisblattes entnommen und mit folgender Formel berechent: P(min)/P(Bieter)*10
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 S. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Um die Patientensicherheit, einen zuverlässigen Betrieb und eine eindeutige Verantwortlichkeit für das Gesamtsystem zu gewährleisten, wird auf eine Losvergabe daher explizit verzichtet.
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Basierend auf 243 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von medizinischen Geräten und Mobiliar für das St.
KI Die Ausschreibung betrifft den Kauf eines roboterassistierten Chirurgiesystems und den Abschluss eines 10-jährigen Wartungsvertrages mit einem geschätzten Wert von 4.118.367 EUR.
KI Das Sächsische Krankenhaus Großschweidnitz beabsichtigt die Ersatzbeschaffung eines Computertomographen.
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