AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Klärwerk - Maschinentechnische Anlagen (MTA) Königsstuhl und Einlaufzylinder
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Erfurt
- Veröffentlicht
- 27.10.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45252130 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Klärwerk Erfurt Ersatzneubau Nachklärbecken 1-4, 2.BA NKB 3 + 4 Los 2a MTA Königstuhl/Einlaufzylinder Parameter der neuen Nachklärbecken: Nachklärbecken Rundbecken mit geneigtem Boden und Trichter in der Mitte Behältermaterial: Beton Lichter Beckendurchmesser 45,00 m Beckentiefe außen 5,19 m Freibord 1480 mm Sohlneigung 1 : 15 Durchmesser Mittelbauwerk ca. 3 m Höhenniveau Zugang 1,48 m Die Nachklärbecken werden mit einem Edelstahlkönigstuhl und einem verstellbaren Einlaufzylinder ausgerüstet. Die Montagezeit ist mit ca. 7 Wochen pro NKB geplant. Es wird ein Edelstahlkönigstuhl im Nachklärbecken installiert, welcher ideal auf die Mechanik der Bauteile des verstellbaren Einlaufzylinders abgestimmt ist. Königstuhl und Einlaufzylinder werden weitgehend vorgefertigt und nachfolgend im neuen Nachklärbecken installiert. Bei dem verstellbaren Einlaufzylinder am Mittelbauwerk des Nachklärbecken handelt es sich um eine patentierte Technik. Es ist somit zwingend erforderlich das Gerät beim Patentinhaber zu bestellen. Der Patentinhaber ist die Firma hydrograv GmbH Dresden. Der verstellbare Einlaufzylinder wird von hydrograv GmbH als "hydrograv adapt" bezeichnet.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 20.04.2026
- Ende
- 14.05.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 105 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimar
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.