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Steuerberatung
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Beschreibung
Erstellung von Steuererklärungen sowie Beratung zu steuerlichen Themengebieten für den Vivantes Konzern - Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Gesucht wird ein Steuerberater oder eine Steuerberatungskanzlei zur Erstellung von Steuererklärungen und steuerlichen Beratung für den Vivantes Konzern (Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften) in Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–4 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität der Leistung (Konzept) 60 Pkt.Qualität
Das Konzept besteht aus besteht aus folgenden Unterkriterien: 1.1 Organisation des mit der Auftragsausführung betrauten Personals (Projektteam) 1.2 Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals (Projektlei-ter*in) 1.3 Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals (stellv. Projektlei-ter*in) 1.4 Verfügbarkeit und Flexibilität 1.5 Fortbildungs- und Schulungsangebot 1.6 Technische Lösung und Systemunterstützung
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Brutto-Angebotspreis gemäß Preisblatt 40 Pkt.Preis
Das Kriterium besteht aus folgenden Unterkriterien: 1.1 Gesamtpauschalhonorar pro Veranlagungszeitraum (Besteuerungszeitraum) für Leistungen gemäß § 2 Absatz 2 lit. a) bis b) der Rahmenvereinbarung 1.2 Stundensatz für Leistungen gemäß § 2 Absatz 2 lit. c) und Absatz 3 lit. a) bis f) der Rahmenvereinbarung
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Der Bieter hat das für den Auftrag vorgesehene Personal zu benennen und nachzuweisen, dass diese für die Leistung in der Steuerberatung eingesetzten Personen als Steuerberater/-in zugelassen sind.
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Eintragung Handelsregister
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Der Bieter muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. pro Versicherungsfall und in Höhe von mindestens EUR 4 Mio. pro Versicherungsjahr aufweisen.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter muss den Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich der Steuerberatung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024 bzw. 2023 bis 2025) sowie das Mittel daraus angeben und hinsichtlich dieser drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel über einen Mindest-Jahresumsatz von 5.000.000,00 EUR verfügen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter muss über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten die Leistungen in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung) erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach folgender Maßgabe: Die erbrachten Leistungen umfassen je Referenz Steuerberatungsleistungen für Unternehmen mit einem Honorarvolumen von mindestens 250.000,00 EUR/brutto pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. Mindestens eine dieser drei Referenzen muss für einen Krankenhausträger oder eine Pflegeeinrichtung erbracht worden sein.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Die Auswahl der Anzahl der geeigneten Bieter, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, erfolgt anhand zusätzlicher geeigneter Referenzen. Bewertet werden zusätzliche Referenzprojekte nur, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen: - Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten Leistungen in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Datum der Bekanntmachung), die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach folgender Maßgabe: Die erbrachten Leistungen umfassen Steuerberatungsleistungen für Unternehmen mit einem Honorarvolumen von jeweils mindestens 250.000,00 EUR (brutto) pro Jahr mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr. 1 Punkt erhält ein Bewerber, wenn 1 zusätzliche und geeignete Referenz nachweist 2 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 2 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist 3 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 3 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist 4 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 4 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist 5 Punkte erhält ein Bewerber, wenn 5 zusätzliche und geeignete Referenzen nachweist Sollte eine dieser zusätzlichen und geeigneten Referenzen für einen Krankenhausträger oder eine Pflegeeinrichtung erbracht worden, wird ein weiterer Punkt vergeben. Die maximale Anzahl der auf diese Weise erreichbaren Punkte wird auf 3 begrenzt. Für sämtliche vom Bewerber zusätzlich eingereichten Referenzen werden Punkte nach oben stehender Erläuterung vergeben. Maximal können 8 Punkte erreicht werden. Die vier Bieter mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Erreichen der Höchstzahl durch mehrere Bewerber und bei Punktegleich-stand unter zwei oder mehreren Bietern, entscheidet das Los.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter hat die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) anzugeben. Gefordert werden im Mittel der letzten drei Jahre 50 Beschäftigte im Tätigkeitsbereich der Steuerberatung.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bieter hat die durchschnittliche jährliche Zahl von als Steuerberater/-in Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) anzugeben. Gefordert werden im Mittel in den letzten drei Jahren mindestens 5 Steuerberater/innen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Diese richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die vorstehend aufgeführten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 403 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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